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Beisserei bei Hunden
Der Hund Meiner Freundin wurde von einen anderen Hund gebissen obwohl er sich unterworfen hat. Beide Hunde waren nicht angeleint, es ist am Hundest...
12.07.2010, Silke G. aus Kiel:
Der Hund Meiner Freundin wurde von einen anderen Hund gebissen obwohl er sich unterworfen hat. Beide Hunde waren nicht angeleint, es ist am Hundestrand passiert. Der Hund der gebissen hat, ist meiner Freundin nicht bekannt.Muss die Halterin des Hundes der gebissen hat die Tierarztkosten Zahlen? Inwieweit haftet da die Versicherung des Tierhalters ( Hundehaftpflichtversicherung)
Antwort von Frau Fries:
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Man sollte daher den Halter des Hundes, der gebissen hat, schriftlich auffordern die entstandenen Tierarztkosten innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Eine konkretere Antwort ist in solchen Fällen leider nicht möglich, da alle Umstände des Einzelfalles erörtert werden müssen.
Tierhaltung auf Balkon/Katzennetze
Hallo wir haben in unserer Wohnanlage folgendes Problem, 5 Parteien haben ihre Terrasse/Balkon mit einem Katzennetz abgesichert. Eins hängt bereits...
12.07.2010, Volker K. aus München:
Hallo wir haben in unserer Wohnanlage folgendes Problem, 5 Parteien haben ihre Terrasse/Balkon mit einem Katzennetz abgesichert. Eins hängt bereits seit 2 Jahren. Der Vermieter hat es damals mündlich erlaubt, in den letzten 2 jahren kamen noch 4 dazu. Nun hat uns der Vermieter angeschrieben, daß wir innerhalb 1 woche die Netze entfernen, Begründung: Tierhaltung auf Balkonen / Terrassen nicht erlaubt, weil eine Dermatologische Klinik in der Nähe ist und Ärger mit der Verwaltung der Klinik zu vermeiden ( so steht es auch in der Nebenabrede zur Tierhaltung im Mietvertrag). Wir waren heute beim Ärztlichen Direktor der Klinik, und er hat uns gesagt, daß er keinerlei Probleme mit unsren Katzennetzen hat, und er nichts dagegen hat. Meiner Meinung nach hebt sich damit die Klausel mit dem Verbot der Tierhaltung wegen der Dermaklinik auf, da es kein allgemeines Tierhaltungsverbot sondern nur in bezug auf die Dermaklinik war Kann es uns der Vermieter trotzdem verbieten, obwohl wir die Zustimmung der Klinik haben.
Problem 2: Der Vermietern hat nicht allen Netzbesitzern den Brief mit der Forderung zur Beseitigung des Netzes zugesandt. Nur 3 von 5 Parteien. Darf er das? Kommt mir irgendwie willkürlich vor?
danke im voraus
Antwort von Frau Fries:
Theoretisch könnte Ihr Vermieter das Anbringen eines Katzennetzes verbieten, da in der Zustimmung zur Katzenhaltung nicht automatisch auch die Genehmigung eines Katzennetzes auf dem Balkon enthalten ist. Da der Vermieter jedoch die angebrachten Netz offenbar seit Jahren duldet und nur einen Teil der Mieter angeschrieben hat, könnte dies seiner Beseitigungsaufforderung entgegenstehen. Des Weiteren könnte seine Begründung unwirksam sein, da der Direktor der Klinik keine Einwände gegen die Katzennetze hat. Sie sollten diese bisher mündliche Zusage aber unbedingt schriftlich einholen, da sie in einem möglichen Rechtsstreit von großer Bedeutung sein könnte.
Katzenverkauf in nicht katzengerechte Wohnung
Sehr geehrtes Tasso-Team,
wir hatten zwei unserer selbst gezogenen Katzen verkaufen wollen. Der Verkauf kam nicht zustande, da bei Übergabe der Ti...
12.07.2010, Michaela D. aus Sachsenheim:
Sehr geehrtes Tasso-Team,
wir hatten zwei unserer selbst gezogenen Katzen verkaufen wollen. Der Verkauf kam nicht zustande, da bei Übergabe der Tiere, die Wohnung des Interessenten trotz vorheriger schriftlicher Zusicherung nicht katzengerecht eingerichtet war. D.h. keine Katzentoilette, kein Kratzbaum und ein unzureichend gesicherter Balkon, sodass wir vom Verkauf (mündliche Vereinbarung) aus diesem Grunde zurücktreten wollen und unsere Katzen auch umgehend wieder nach Hause verbracht haben. Können Sie uns sagen, ob wir uns nicht sogar strafbar gemacht hätten, hätten wir unsere Katzen dort belassen?
Eine Einschätzung Ihrerseits wäre für uns von großer Bedeutung, daher würden wir uns sehr darüber freuen und verbleiben bis dahin mit freundlichen Grüßen
Michaela D.
Antwort von Frau Fries:
Sie hätten sich nicht strafbar gemacht, wenn Sie die Katzen dem Verkäufer überlassen hätten, da eine nicht katzengerechten Wohnung weder eine Tierquälerei oder einen sonstigen Straftatbestand erfüllt.
Hündin Maggie 15 Monate alt von deutschem Züchter
Hallo,
wir haben letztes Jahr im Oktober unsere Hündin Maggie von Privat gekauft.
Die Vorbesitzer haben sie von einem deutschen Züchter aus Joh...
08.07.2010, Stephanie P. aus München:
Hallo,
wir haben letztes Jahr im Oktober unsere Hündin Maggie von Privat gekauft.
Die Vorbesitzer haben sie von einem deutschen Züchter aus Johanniskirchen erworben.
Nun stellte sich nach einer OP bei Maggie heraus, das sie einen Gendeffekt, Ehlers-Danlos-Syndrom hat, der von ihren Eltern kommt.
Dieser Gendeffekt bedeutet einen erhöhte Elastizität der Haut, d.h. Maggies Haut muss behandelt werden wie ein rohes Ei, da schon bei einer geringen Verletzung die Gefahr einer Skalpierung besteht (Wahrheitsgetreu)!
Wie ist die rechtliche Situation zum Erwerb, da ja ein Zwischenbesitzer vorhanden ist und wir es erst festgestellt haben, jedoch haben ja die Vorbesitzer einen hohen Betrag gezahlt und wir dann auch.
Wir versuchen bereits mit Hochdruck den Züchter zu informieren, das er die Züchtung zumindest von Maggies Eltern einstellt, damit da nicht noch mehr Welpen von betroffen sind.
Ich hoffe, Sie können uns helfen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie P.
Antwort von Frau Fries:
Hier handelt es sich um zwei verschiedene Stränge was die Gewährleistung betrifft. Zum einen könnte der erste Käufer, also Ihr Verkäufer, unter Umständen gegen den Züchter Ansprüche geltende machen. Zum anderen könnten Ihnen wiederum Gewährleistungsansprüche gegen Ihren Verkäufer zustehen. Da Sie schreiben, den Hund von Privat und zudem nicht direkt vom Züchter gekauft zu haben, müsste genau geprüft werden, ob Sie überhaupt und ja in welcher Form und Höhe Sie Ansprüche gegen Ihren Verkäufer haben. Dies kann jedoch erst nach Kenntnis aller Umstände und des geschlossenen Vertrages zwischen Ihnen und dem Verkäufer beantwortet werden. Sie sollten weiterhin versuchen den Züchter über den festgestellten Gendefekt zu informieren, damit er darauf reagieren kann.
Listenhund American Stafford
Hallo Frau Fries,
ich habe seit 5 Jahren einen Amstaff. Ich lebe mit ihm jetzt seit einem Jahr in Schwerte und habe sowohl eine Ausnahmegenehmigun...
06.07.2010, Sina L. aus Schwerte:
Hallo Frau Fries,
ich habe seit 5 Jahren einen Amstaff. Ich lebe mit ihm jetzt seit einem Jahr in Schwerte und habe sowohl eine Ausnahmegenehmigung zur Haltung eines "gefährlichen Hundes", als auch eine Leinen- und Maulkorbbefreiung. Beides gilt jedoch ausschließlich für mich. Derzeit befind eich mich in der Ausbildung zur Kommissarin und habe daher verschiedene Dienste. Deshalb hätte ich es gern, dass mein Stiefvater (der selbst sehr hundererfahren ist und die nötige Sachkunde bereits abgelegt hat) an einigen Tagen mal ein Spaziergang übernimmt. Ist es möglich, dies nachträglich beim Ordnungsamt anzumelden und eintragen zu lassen oder muss er dafür erst erneut mit Tyson den Wesenstest usw ablegen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe schon einmal im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
Sina L.
Antwort von Frau Fries:
Die entsprechende Regelung findet sich in § 5 Absatz 4 Satz 2 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NW). Danach darf -außer dem Halter- nur diejenige Aufsichtspersonen den Hund ausführen, wenn diese ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen kann, mindestens 18 Jahre alt ist und körperlich in der Lage ist, den gefährlichen Hund sicher zu halten und zu führen. Setzen Sie sich unbedingt vor dem ersten Spaziergang Ihres Stiefvaters mit dem Hund mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung und klären dies ab.
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