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Kastrationspflicht
Hallo,
ich hätte da mal eine generelle Frage: in einigen Städten/Gemeinden in Deutschland gibt es ja bereits die Kastrationspflicht für Freigäng...
27.01.2012, Martina B. aus Bremen:
Hallo,
ich hätte da mal eine generelle Frage: in einigen Städten/Gemeinden in Deutschland gibt es ja bereits die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen und auch für Hunde, sofern sie von der Leine gelassen werden. Und, soweit ich weiß, ist das in weiteren Städten geplant.
Nun würde ich gern in Erfahrung bringen, wo diese Pflicht nun eigentlich besteht bzw. bald bestehen wird. Konnte bisher einfach keine Angaben finden, obwohl ich gesucht habe.
Vielen Dank im Voraus!
Martina
Antwort von Frau Fries:
Hinsichtlich der Kastrationspflicht von Katzen möchte ich Sie auf die ausführlichen Informationen im Rahmen der TASSO-Aktion verweisen: http://www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Kastration-von-Katzen. Dort finden Sie nicht zur Hintergrundinformationen sondern auch das “Bündnis pro Katze“ und die geplante Petition. Eine allgemeine Kastrationspflicht für Hunde, die in der Öffentlichkeit ohne Leine ausgeführt werden, ist mir nicht bekannt und dürfte auch nicht rechtens sein.
Katzendiebstahl von Nachbarin
Guten Tag,
wir haben seit einigen Tagen bzw. Wochen ein Problem mit unseren Nachbarn. wir leben auf einem Bauernhof und im Mai 2011 hatten wir k...
27.01.2012, Barbara S. aus Zell a.H.:
Guten Tag,
wir haben seit einigen Tagen bzw. Wochen ein Problem mit unseren Nachbarn. wir leben auf einem Bauernhof und im Mai 2011 hatten wir kleine Kätzchen. Davon wollten wir 2 Kätzchen ( eine rot-weiße und eine bunte) behalten. Diese sind jedoch immer wieder mit ihrer Mutterkatze zu unseren Nachbarn gelaufen, da diese sie mit Futter gelockt hatten. Wir haben die Kätzchen aber immer wieder zu uns geholt doch sie sind immer wieder zu den Nachbarn gelaufen. Dabei wurden auch im Herbst einige Kätzchen überfahren, unteranderem auch eine Mutterkatze die 3 Junge hatte und diese mussten wir mit der Hand aufziehen. Nun ist es so, dass sie die zwei Katzen, die wir behalten wollten, einfach tättowiert und kastriert hat. Nun gehören sie auf dem Papier ihr. Nach einem Streit haben wir mit ihnen ausgemacht, dass jeder die Katzen laufen lässt und auch mal reinholt. Als wir die eine Katze also am Sonntag kurz reingeholt hatten rief jedoch sofort unsere Nachbarin an und machte Rabatz. Seitdem haben wir die Katze nicht mehr rausgelassen (sie ist im Grunde eine Hauskatze)und am Donnerstag haben wir dann einen Gen-test mit der Mutter und dem möglichen Vater und der Katze um die es geht gemacht. Nun warten wir das Ergebnis ab.Was können wir sonst noch tun ? Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen!
MfG
Familie S.
Antwort von Frau Fries:
Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da es eine mündliche Vereinbarung zwischen und der Nachbarin gegeben hat, wäre zunächst wichtig zu wissen, was genau Sie miteinander vereinbart haben, um zu prüfen, ob Sie mit dieser Absprache nicht das Eigentum der Nachbarin an den Katzen anerkannt haben und Sie nicht letztlich nur um ein Besuchsrecht erhalten haben. Theoretisch könnten Sie die Nachbarin schriftlich auffordern jegliche Einwirkungen auf die Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen.
Unterhaltsangelegenheit
Sehr geehrte Frau Ann-Kathrin Fries,
ich habe mich von meinem Mann getrennt und bin mit unseren 4 gemeinsamen Hunden ausgezogen.
Die Hunde bl...
23.01.2012, Tanja S. aus Essen:
Sehr geehrte Frau Ann-Kathrin Fries,
ich habe mich von meinem Mann getrennt und bin mit unseren 4 gemeinsamen Hunden ausgezogen.
Die Hunde bleiben bei mir da mein Noch Mann sich nicht um Sie kümmern kann (Beruflich), holt Sie aber zum spazieren ab oder nimmt Sie am Wochenende mit zu sich nach Hause.
Die Hunde wurden zusammen angeschafft, Verträge laufen auf den Namen meines Mannes, Versicherung, Tasso, Pass, Steuern auf meinem Namen aber mein Mann hat das von Anfang an bezahlt und die Hunde konnten wir auch nur nehmen da er Berufstätig ist und gut verdient.
Da ich eine Schwerbehinderung habe und durch diese Erkrankung nicht Arbeiten konnte und sehr, sehr lange Arbeitsunfähig war und das über Jahre und dadurch Finanziell Mittellos bin, bekomme ich Unterstützung von der Arbeitsagentur für Arbeit.
Jetzt geht es um Unterhaltsansprüche und mein Mann hat sich einen Rechtsanwalt genommen. Es bestehen Unterhaltsansprüche und mein Mann will nicht zahlen. Er muss aber zahlen hat aber die Unkosten für die Hunde, Versicherungen, Futterkosten und Steuern angegeben und das wird mir jetzt als Unterhalt angerechnet obwohl ich das Geld nicht bekomme, er bezahlt die Rechnungen und hatte auch mündlich mir zugesagt das er weiter für seine Hunde alle Kosten übernimmt.
Meine Frage: Darf die Arge mir das als Unterhalt anrechnen? Die Hunde konnten wir nur anschaffen, da er arbeitet und alle Kosten deshalb übernommen hat und das von Anfang an! Dadurch das mir die Arge das anrechnet, habe ich so gut wie kein Geld mehr und ich zahle auch noch von diesen wenigen Geld Futter, Medikamente u.s.w für unsere Hunde.
Es gibt Urteile zu den Thema Unterhalt für Hunde aber leider nicht zu meinem Fall.
Ich hoffe Sie können mir helfen?
Vielen, lieben Dank in vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Frau Fries:
Da es sich hier um eine sehr spezielle Frage aus dem Unterhaltsrecht handelt, die im Rahmen dieses Service nicht beantwortet werden kann, wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Fragen an einen Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Familienrecht. Zum Thema Unterhalt für Hunde kann nur allgemein gesagt werden, dass es keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch für Hunde gibt, außer die Eheleute haben dies in einem Ehevertrag miteinander vereinbart.
Wem gehört diese Katze 1
Ich möchte gerne wissen. ob meine Katze mir noch gehört. Nach einem Umzug ist mir vor 2 Jahren meine Katze in ihr altes Revier zurück gelaufen. Es ...
21.01.2012, Monika T. aus Osnabrück:
Ich möchte gerne wissen. ob meine Katze mir noch gehört. Nach einem Umzug ist mir vor 2 Jahren meine Katze in ihr altes Revier zurück gelaufen. Es handelt sich um eine wild geborene Katze, die von mir adoptiert, cechipt und kastriert wurde. Ich habe sie gezähmt (1 jahr lang), fünf Jahre hat sie bei uns im Haus gelebt. nach unserem Umzug habe ich sie 6 Wochen drinnen gelassen, dann ist sie weggelaufen. Ich habe über 100 zettel ferteilt und monatelang tagsüber und auch nachts nach ihr gesucht.Nach einem dreiviertel Jahr tauchte sie wieder verwildert an unserem alten Haus auf. Streuner-Hilfe und Katzenschutzbund haben damals dazu geraten für sie, da reviertreu, dort eine Futterstelle zu suchen. Eine Nachbarin hat sich bereit erklärt, sie zu füttern, Medikamente bezahle ich, und z.T. Futterkosten. Ich habe mich ein halbes jahr zurück gezogen, in der (falschen) Hoffnung die Katze erobert das Herz der Nachbarin und kann dort ein trockenes Plätzchen finden.Meine Schutzhütte wird abgelehnt. Seit zwei jahren versuche ich nun , die Situation meiner (reviertreuen) Katze vor Ort zu verändern, führe immer wieder Gespräche. Leider paart sich dort Dummheit mit Ignoranz.Inzwischen hat sich die Situation weiter verschlechtert: Die Grundstücke sind drumherum dicht bebaut worden und in jedem Haus wohnen Hunde, auch im Haus der Nachbarin neuerdings, so dass ihr altes Revier weg ist. Sie kommt nur noch abends an eine Seitentür und wird dann gefüttert. Obwohl die Katze ein dick angeschwollenes Bein hatte wurde sie nicht tierärztlich behandelt. Ich will sie zu uns nehmen, aber die Nachbarin gibt sie nicht her und verweigert mir den Zugang zum Grundstück, weil sie sie "mag" und seit zwei Jahren füttert. Da sie halbwild ist, kann ich sie (schon 10 Jahre alt) inzwischen nicht mehr zu mir rufen. Wem gehört diese katze denn rechtlich gesehen und kann ich Anspruch auf sie erheben? Ich bin Ihnen für eine Antwort sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Monika T.
Antwort von Frau Fries:
Dass Sie sich auch nach zwei Jahren noch um das Wohl der Katze kümmern und sie nicht einfach ihrem Schicksal überlassen wollen, ist sehr lobenswert. Bei dem Eigentums- und Besitzrecht handelt es sich jedoch um ein kompliziertes Rechtsgebiet und auch Ihr geschilderter Fall ist nicht einfach zu beantworten. Verbindlich entscheiden könnte das im Ergebnis nur ein Gericht. Dass Sie während der fünf Jahre, in denen die Katze bei Ihnen lebte, Eigentümerin der Katze waren, dürfte unproblematisch sein. Problematisch könnte aber der Umstand sein, dass die Katze in ihr altes Revier zurückgelaufen ist und sie sie -zwar aus nachvollziehbaren Gründen- dort belassen haben. Dies könnte als Eigentumsaufgabe gewertet werden. Auch dass Sie sich “zurückgezogen“ haben und die Katze bewusst in der Obhut der Dame gelassen haben, könnte diesen Eindruck nach außen verstärken. Man müsste diesen Eindruck über andere Indizien zerstören, also z.B. wenn die Katze z.B. nach wie vor bei TASSO auf Ihren Namen registriert wäre, Sie der Dame weiterhin Medikamente und z.T. Futterkosten erstatten, dass Sie eine Schutzhütte dort zur Verfügung gestellt haben usw. Dass die Nachbarin Ihnen den Zutritt zu ihrem Grundstück verwehrt ist ihr gutes Recht. Sie sollten der Dame gegenüber daher schriftlich Ihr bestehendes Eigentumsrecht an der Katze geltend machen und Sie unter Setzung einer Frist auffordern, Ihnen Ihre Katze zurückzugeben. Falls die Dame sich weigert, müssen Sie überlegen, ob Sie die Rechtslage durch ein Gericht klären lassen wollen.
Anfrage wegen Scheidung
Hallo Frau Fries,
ich habe folgendes Problem:
Ich lebe momentan von meiner Frau getrennt. WIr haben uns vor 5 Jahren einen Hund im Tierheim geh...
20.01.2012, Peter S. aus Grafling:
Hallo Frau Fries,
ich habe folgendes Problem:
Ich lebe momentan von meiner Frau getrennt. WIr haben uns vor 5 Jahren einen Hund im Tierheim geholt der momentan bei meiner Mutter lebt. Meine Nochehefrau ist ausgezogen und hat vor, unseren Hund ins Tierheim zu geben. Meine Mutter will mir den Hund nicht heraus geben weil der Hund offiziell nur auf den Namen meiner Frau läuft (Hundesteuer, Tierheimvertrag). Kann ich die Herausgabe des Hundes verlangen und verhindern dass der Hund ins Tierheim gegeben wird? Über eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
MFG
Antwort von Frau Fries:
Hier ist entscheidend, ob Sie und Ihre Frau zu gleichen Teilen Miteigentum an dem Hund haben. Davon ist zwar bei Eheleuten im Zweifel auszugehen, in jedem Einzelfall müssen aber die Umstände konkret daraufhin überprüft werden, ob Ihre Frau Alleineigentum erworben hat bzw. ob Sie z.B. Gütertrennung vereinbart haben, etc. Für den Fall, dass Sie beide Eigentümer der Hündin sind, darf der Hund nicht ohne bzw. gegen Ihren Willen von Ihrer Frau ins Tierheim gegeben werden, da sie damit unrechtmäßig über Ihre “Eigentumshälfte“ verfügen würde. Sie sollten sich zur Sicherheit bereits vorsorglich mit dem Tierheim in Verbindung setzten und über die Sachlage in Kenntnis setzen. Fordern Sie Ihre Frau schriftlich auf, Ihnen die Hündin gegen Zahlung eines Betrages (letztlich müssen Sie Ihrer Frau ja deren Hälfte abkaufen) herauszugeben und verbieten sowohl ihr als auch Ihrer Mutter, die Hündin an Dritte, insbesondere ein Tierheim zu übereignen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Service weder für Fälle mit Auslandsbezug, noch für solche Fälle geeignet ist, in denen bereits Behörden-, Gerichts- oder Anwaltsfristen laufen. Wenden Sie sich dafür bitte direkt an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Aufgrund der großen Nachfrage wird die Beantwortung Ihrer Frage einige Zeit in Anspruch nehmen, kurzfristige Antworten sind nicht möglich.
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