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Tierschutz oder gewerblicher Tierhandel?
Rechtsgutachten von TASSO, bmt und ETN zur Verbringung von Hunden nach Deutschland liegt vor
Tierschutzorganisationen, die das Elend der Straßenhunde in Süd- und Osteuropa bekämpfen, indem sie im Rahmen ihres Auslandstierschutzes Kastrationsaktionen durchführen und Hunde nach Deutschland vermitteln, sehen sich inzwischen zunehmend dem Vorwurf des Tierhandels durch die Veterinärbehörden ausgesetzt. Mit der Folge, dass einige Veterinärämter mittlerweile gemeinnützige Tierschutzorganisationen, mit profitorientierten, kriminellen Hundehändlern, die unter Missachtung bestehender Gesetze, Welpen nach Deutschland einführen, gleichsetzen.
Während der Handel mit den Wühltischwelpen in den letzten Jahren von Politik und Verwaltung weitgehend ignoriert wurde, verlangen nun andererseits immer mehr Veterinärbehörden von Tierheimen und Tierschutzvereinen, dass diese eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren nach § 11 Abs. 1 Ziffer 3 TierSchG beantragen. Obwohl eindeutig erkennbar ist, dass bei Tierschutzorganisationen kein gewerbsmäßiges Handeln vorliegt bzw. keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
In der Hilfe für Straßenhunde im Ausland sieht TASSO einen elementaren Beitrag zum Tierschutz und zur Humanität in einem modernen und geeinten Europa. Deshalb und um in diesem Bereich Rechtssicherheit für die betroffenen Akteure zu schaffen, haben TASSO, bmt und ETN ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verbringung von Hunden nach Deutschland einer genauen Prüfung unterzieht und bewertet.
Das Gutachten „Die Verbringung von Hunden nach Deutschland - Tierschutz und gewerblicher Handel“ des auf Tierschutzrecht versierten Rechtsanwaltes, Dr. Konstantin Leondarakis, kommt zu dem Ergebnis, dass eine Erlaubnispflicht nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG für einen gewerblichen Handel von Tierschutzorganisationen nicht verlangt werden kann, da diese keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Weiter empfiehlt das Gutachten den Tierschutzorganisationen, die von der Exekutive eine solche Erlaubnispflicht durch Anordnung auferlegt bekommen, mit Widerspruch oder Klage dagegen vorzugehen, da solche Anordnungen als rechtswidrig eingestuft werden.
TASSO, bmt und ETN haben das Gutachten inzwischen an die für Tierschutz zuständigen Minister der Länder geschickt, verbunden mit der Forderung nach bundesweit einheitlichen Regelungen für die Verbringung von Hunden nach Deutschland.
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(Foto: bmt)


