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Reisen mit dem Haustier

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Seit dem 3. Juli 2004 gelten für Heimtiere im Reiseverkehr (maximal fünf Tiere) zwischen EU-Mitgliedsstaaten und für die Einfuhr in die EU neue Vorschriften.
 

Reisen mit Heimtieren zwischen EU-Mitgliedsstaaten

Tiere über drei Monate
  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • gültige Tollwutimpfung
  • neuer von der EU-Kommission festgelegter Heimtierausweis
Für Tiere unter drei Monaten, die noch nicht geimpft sind, können die Mitgliedsstaaten das Reisen zwischen EU - Staaten gestatten wenn:
  • ein Ausweis zur eindeutigen Identifikation des Tieres mitgeführt wird
  • das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde oder
  • es seine Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet.
Nach Großbritannien, Irland, Schweden gilt für einen vorläufigen Übergangszeitraum von fünf Jahren folgende Regelung:
  • Chip (für Schweden ist auch die Tätowierung zulässig)
  • gültige Tollwutimpfung
  • Antikörperbestimmung
  • Behandlung gegen Bandwürmer und Ektoparasiten Tiere unter drei Monaten können nicht eingeführt werden.

Einfuhr von Tieren in die EU

1. Bei der Einfuhr aus Andorra, der Schweiz, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und dem Vatikanstaat gelten folgende Bestimmungen:

  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • gültige Tollwutimpfung
  • neuer von der EU-Kommission festgelegter Heimtierausweis

2. Für die Einfuhr aus Ascension, Antigua und Barbuda, den niederländische Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermuda, Kanada, Kroatien, Fidschi, den Falklandinseln, Französisch-Polynesien, Jamaika, Japan, den Kaimaninseln, Mayotte, Montserrat, Mauritius, Neukaledonien, Neuseeland, St. Helena, St. Kitts and Nevis, St. Pierre und Miquelon, St.Vincent und die Grenadinen, Singapur, den Vereinigte Staaten von Amerika, Vanuatu, Wallis und Futuna sind notwendig:

  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder Tätowierung (ab 2012 ist nur noch der Chip gültig)
  • gültige Tollwutimpfung
  • EU - Veterinärbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren

Die Einfuhr von nicht geimpften Tieren unter drei Monaten kann von den einzelnen Mitgliedsstaaten zugelassen werden.

3. Bei der Einfuhr aus anderen Drittstaaten (z.B.die Türkei, Jugoslawien etc.) ist erforderlich:

  • Kennzeichnung durch Chip (ISO-Norm 11784 od. 11785) oder Tätowierung (nach acht Jahren Übergangszeit ist nur noch der Chip gültig)
  • gültige Tollwutimpfung
  • Tollwut-Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis frühestens 30 Tage nach der
  • Tollwutimpfung und mindestens drei Monate vor der Einfuhr
  • EU - Veterinärbescheinigung für die nicht gewerbliche Einfuhr von Heimtieren

4. Für eine Wiedereinfuhr (z.B. nach einem Urlaub) aus Ländern unter Punkt 3 muss vor dem Verlassen der EU eine Antikörper - Bestimmung mit positivem Ergebnis durchgeführt werden, da ansonsten eine Quarantäne von drei Monaten vorgeschrieben wird.

  • Die Tollwut-Antikörperbestimmung ist nur einmal durchzuführen, wenn die nachfolgende Impfung immer spätestens ein Jahr nach der vorhergegangenen Impfung erfolgt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Es wird dringend empfohlen, sich vor jeder Reise über die aktuellen Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes zu informieren. Änderungen vorbehalten.
 

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