Hitzschlag bei Tieren

Zu viel Sonne kann Ihren Tieren schaden

Kaninchen draußen im schattigen Garten. © Pixabay
Ein Kaninchen im Außengehege im Sommer.

Ein Hitzschlag droht schon nach wenigen Minuten ab 20 Grad in der Sonne. In der Regel kann das Tier die Überwärmung des Körpers nicht eigenständig regulieren. Die Symptome einer Überhitzung sind Hecheln, Unruhe, Schwäche, Teilnahmslosigkeit bis hin zu Bewegungsstörungen wie Schwanken.

Erste Hilfe bei Hitzschlag

Die wichtigste Maßnahme für Sie ist, das Tier in den Schatten zu bringen und vorsichtig mit nasskalten Tüchern für mindestens 30 Minuten abzukühlen. Beginnen Sie an den Pfoten über die Beine, das Hinterteil, über den Rücken bis zum Nacken. Das Wichtigste ist hierbei eine langsame Abkühlung. Übergießen Sie das Tier keinesfalls mit eiskaltem Wasser. Organisieren Sie danach zeitnah einen Transport in einem gekühlten Auto zum Tierarzt und vermeiden Sie eine weitere Hitzebelastung. Melden Sie sich vorsichtshalber in der Tierarztpraxis an, damit auch ein Tierarzt vor Ort ist. Die Behandlung beim Arzt besteht aus kühlen Infusionen, Medikamenten und eventuell auch Sauerstoffzufuhr.

Besonderheit bei Kleintieren

Kaninchen und Meerschweinchen sind sehr hitzeanfällig, auch ohne Transportsituationen oder Aufenthalt in Fahrzeugen. Stellen Sie sicher, dass die die Außengehege und Käfige in der Wohnung bei diesen Tierarten immer größtenteils im Vollschatten stehen, und den Tieren kann nichts passieren. Vergessen Sie dabei nicht, dass die Sonne im Laufe des Tages wandert. Stellen Sie stets frisches Wasser bereit und bieten Sie im Sommer zusätzliches Wasser in einer weiteren Schale an. Oft nutzen die Tiere die zusätzliche Schale, um beispielsweise ihre Pfoten einzutunken.

Hinweise für Weidetiere

Bei der Weidetierhaltung ist im Sommer Folgendes zu beachten: Grundsätzlich gilt, dass Weidetieren, wie Pferden und Ponys im Sommer ausreichend Wasser zur Verfügung stehen muss und sie ebenfalls über ausreichend Schattenplätze verfügen müssen, um sich vor Sonnen- und Hitzeeinwirkung zu schützen. Die Schattenplätze (das können unter anderem Laubbäume sein) müssen so beschaffen sein, dass sie allen Tieren gleichzeitig Schatten bieten. Bei unsachgemäßer Weidetierhaltung sollte man umgehend das zuständige Veterinäramt informieren und gegen den Tierhalter Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstatten.

 

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