Verletzte Fundtiere
Rechtzeitige Meldung entscheidet darüber, wer die Kosten trägt
Findet man auf der Straße ein verletztes Tier, das offensichtlich ohne Halter ist, hilft man ihm und bringt es wahrscheinlich zum Tierarzt. Es ist nur zu verständlich, dass sich in dieser nicht alltäglichen Situation kaum jemand über die möglichen finanziellen Konsequenzen Gedanken macht. Noch weniger darüber, dass ein Fundtier meldepflichtig ist. Und zwar unverzüglich. Soll heißen, noch vor dem Besuch beim Tierarzt!
Die Reihenfolge, nämlich erst Fundmeldung und dann Tierarzt, entscheidet darüber, ob man als Finder auf den Tierarztkosten sitzen bleibt oder nicht und ob man sich wegen Unterschlagung einer Fundsache strafbar macht. Um ein Fundtier handelt es sich, wenn sich das Tier verirrt hat bzw. dem Besitzer dauerhaft entlaufen ist oder wenn das Tier verloren gegangen und der Besitzer unbekannt ist.
Im Gegensatz dazu gehören herrenlose Tiere niemandem. Dies ist bei Wildtieren der Fall oder bei Tieren, an denen der Eigentümer sein Eigentum durch z. B. Aussetzen aufgegeben hat. Die Unterscheidung, ob es sich bei dem gefundenen Tier nun um ein Fundtier oder ein herrenloses Tier handelt, ist im Einzelfall sehr schwierig. Für die Übernahme der Tierarztkosten aber ist die Unterscheidung ausschlaggebend, da die Gemeinden sich nur um Fundtiere nicht aber um herrenlose Tiere kümmern müssen.
Da das Aussetzen und unversorgte Zurücklassen eines Tieres gemäß §3 Nr. 3 Tierschutzgesetz verboten und mit einem Bußgeld bis 25.000,- Euro belegt ist, geht man zu Gunsten des Eigentümers im Zweifelsfall davon aus, dass es sich um ein Fundtier handelt, bis das Gegenteil bewiesen ist. Gemäß §965 BGB ist der Finder verpflichtet, unverzüglich Anzeige beim Eigentümer oder wenn der unbekannt ist, bei der zuständige Behörde zu erstatten. Zuständige Behörde ist zunächst das Fundbüro bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt, in der das Tier gefunden wurde. Alternativ kann das Tier auch im Tierheim abgegeben werden und das Tierheim übernimmt dann die Fundanzeige.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes oder des Tierheims ist die Polizei zuständig, die die Anzeige aufnehmen muss! Erst danach sollte man mit einem verletzten Fundtier zum Tierarzt fahren, da die Gemeinde die Kostenübernahme sonst verweigern kann, weil der Status „Fundtier“ noch nicht eingetreten war.
Finden Sie ein Wildtier, bitte auf keinen Fall mitnehmen. Auch nicht in bester Absicht. Sie könnten sich des Wildtierdiebstahls strafbar machen. Die Polizei verständigen und bei dem Tier bleiben ist hier die Devise.
Ein Hund ohne Begleitung dürfte entwischt sein. Bei einer Katze können Sie einen Freigänger nur schwer von einem entlaufenen Tier unterscheiden. Oft haben wir diese Information aber in unserer Datenbank hinterlegt.
Wer einen Wellensittich im Freien vorfindet, sollte versuchen, ihn zu fangen. Aufgrund von Erschöpfung und Hunger werden manche Wellensittiche auf einmal zutraulich und sind sogar schon durch offenstehende Türen und Fenster in eine Wohnung hinein geflogen. Jetzt ist es ganz wichtig, Wasser und Futter zur Verfügung zu stellen, da der Vogel bereits ausgehungert ist.
Wer keinen Käfig zur Hand hat, kann ihn vorsichtig in eine kleine Pappschachtel mit Luftzufuhr setzen. Sollte der Vogel schon geschwächt sein, kann man ihn ganz sanft in ein Handtuch nehmen, um ihn zu wärmen. Gefundene Wellensittiche gelten als "Fundsache" und dürfen nicht im Privatbesitz verbleiben. Das zuständige Tierheim muss kontaktiert und der Vogel dort abgegeben werden. Das sollte alles recht zügig passieren.
Wer über einen Käfig verfügt, kann versuchen, diesen - ohne die Bodenschale - vorsichtig über den Vogel zu stellen. Sobald er sich am Gitter festhält, kann das Käfiggestell wieder mit dem Käfigboden verbunden werden. Um den Weg zum Tierheim zu überbrücken und um das Tier schnellstmöglich mit Futter zu versorgen, bietet sich Kolbenhirse an. Diese ist in fast jedem Lebensmittelgeschäft erhältlich. Kolbenhirse ist leicht verdaulich und für einen - womöglich schon seit Tagen leeren - Wellensittichmagen besser verträglich als Körner. Wer selbst Wellensittiche zu Hause hat, sollte das Fundtier keinesfalls zu seinen Vögeln dazusetzen.
Vorbereitet sein:
In Deutschland müssen Wellensittiche beringt werden. Züchter haben die Pflicht, Buch über die verkauften Tiere zu führen, so kann manchmal anhand der Ringnummer der ursprüngliche Besitzer wieder ausfindig gemacht werden.
Bei TASSO können diese Ringnummern (anstelle der Transpondernummern) registriert werden. So erhöht man die Chance, dass ein wiedergefundenes Tier auch wirklich zu seinem Besitzer zurückfindet.
Im Folgenden sind Adressen aufgelistet, die man im Notfall kontaktieren kann:
Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e. V. (ZZF) betreibt einen Vogelsuchdienst, an den entflogene Vögel gemeldet werden können.
ZZF-Ringstelle "Suchdienst"
E-Mail: ringstelle@zzf.de
Internet: www.zzf.de/ringstelle/suchdienst
oder über die
AZ-Geschäftsstelle
Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht e. V.
Postfach 1168
71501 Backnang
Telefonnummer: 0 71 91 - 8 24 39
Faxnummer: 0 71 91 - 8 59 57
E-Mail: geschaeftsstelle@azvogelzucht.de
Internet: www.azvogelzucht.de
Im Forum des Vereins der Wellensittich-Freunde Deutschland e. V. (www.vwfd.de) gibt es die Möglichkeit, Vermisstenanzeigen aufzugeben; ebenso in vielen anderen Wellensittichforen.
In der Rubrik "Entflogen/Zugeflogen" könnte das entflogene Tier gemeldet sein und es hat somit die Chance wieder in sein Ursprungsheim zurückzukehren.
© Verein der Wellensittich-Freunde Deutschland e. V.