Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes Haustierzentralregister unterhält, kann nicht nachvollziehen, warum dieses Pflicht-Register nötig ist, was lediglich Kosten für die Hundehalter verursacht: „Wir haben bereits über 95 Prozent der Hunde in Osnabrück bei uns in der Datenbank, die Stadt Osnabrück nach eigenen Angaben erst jeden vierten Hund. Es müsste doch ein Einfaches sein – in der heutigen vernetzten Zeit – die Daten ämterübergreifend weiterzureichen“, sagt er. „Die geringen Anmeldezahlen der Hunde im Register aus Osnabrück stehen unserer Ansicht nach beispielhaft für alle niedersächsischen Städte.“
Er befürchtet zudem eine trügerische Sicherheit bei Hundehaltern, denn die Registrierung im niedersächsischen Hunderegister verfolge einen ganz anderen Zweck als den von TASSO. „Die Registrierung bei uns dient der Rückvermittlung entlaufener Tiere“, erklärt Philip McCreight. Eine Registrierung nach dem niedersächsischen Hundegesetz dagegen diene lediglich der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter. Würde ein Hund weglaufen, könne das dafür zuständige „Hunderegister Niedersachsen“ keinerlei Hilfestellung bieten.
Deshalb empfiehlt der TASSO-Leiter niedersächsischen Hundehaltern dringend, ihr Tier zusätzlich bei TASSO registrieren zu lassen, um im Verlustfall eine Rückvermittlung möglich zu machen. „Unsere Angebote sind zudem grundsätzlich kostenlos“, so der Tierschützer. „Dazu gehört auch, dass wir einen 24-Stunden-Service bieten und Halsbandplaketten sowie Suchplakate zur Verfügung stellen.“
Unter www.tasso.net/Niedersachsen stehen Betroffenen weiterführende Informationen sowie Flyer und Plakate zum Download zur Verfügung.