zurück zur Übersicht Tollwutimpfung 10.11.2025 von Meike P. Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Tollwutimpfung. Mein Hund hat die Grundimmunsierung mit dem Impfstoff von Rabisin erhalten, anschließend Nobivac T für 3 Jahre. Bei einer Hundeveranstaltung kam nun die Diskussion auf, dass das nicht richtig sei: Wegen dieser Gesetzesregelung: im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens zwölf Wochen mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder b) im Falle von Wiederholungsimpfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt. Hier wird abgeleitet, das man laut dem TA bei der Veranstaltung, immer den selben Impfstoffhersteller verwenden darf, sobald man diesen wechselt, muss man die Zeiträume von dem neuen Impfstoffhersteller einhalten, sprich eine 2te Grundimmunsierung und dann nach 1 J die 3 J Impfung. Stimmt das? Die Impfstoffe sind ja inaktive Impfstoffe?! Wenn z.B ein Welpe die erste Impfung von z.B Rabisin nicht verträgt, kann man die 2 Impfung mit 16 Monaten auch mit Nobivac weiterführen. Oder nicht? Vielen Dank für die Antwort Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau P., es gelten die Angaben des Herstellers bezüglich der Gültigkeitsdauer. Sie können, wenn der Hund diesen verträgt, immer Impfstoff desselben Herstellers verwenden. Sie können aber auch den Impfstoff wechseln und von einem anderen Hersteller nutzen. Es gilt immer die Gültigkeit des jeweils aktuell genutzen Herstellers. Ds heißt Sie können von Rabisin auf z.B. Nobivac wechseln. Und ja, Tollwut sind Totimpfstoffe mit inaktivierten Viren, die keine Erkrankung, nur eine Immunantwort auslösen können. Beste Grüße Anette Fach
Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau P., es gelten die Angaben des Herstellers bezüglich der Gültigkeitsdauer. Sie können, wenn der Hund diesen verträgt, immer Impfstoff desselben Herstellers verwenden. Sie können aber auch den Impfstoff wechseln und von einem anderen Hersteller nutzen. Es gilt immer die Gültigkeit des jeweils aktuell genutzen Herstellers. Ds heißt Sie können von Rabisin auf z.B. Nobivac wechseln. Und ja, Tollwut sind Totimpfstoffe mit inaktivierten Viren, die keine Erkrankung, nur eine Immunantwort auslösen können. Beste Grüße Anette Fach