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Tollwutimpfung

von Georg S.

Hallo, habe einen 6 Mon. alten Hund aus Kroatien nach Deutschland mitgenommen.Lt. Pet Passport hat er eine Schutzimpfung mit Rabisin am 21.09.09 bekommen. Ein Besuch beim hiesigen Tierarzt ergabe, dass dieser die Impfung nicht in den neu ausgestellten EU-Ausweis übernehmen könnte. Deutschland hätte ein anderes Impfschema und es müsse zuerst eine Grundimmunisierung gemacht werden Dann sollte er jährlich nachgeimpft werden. Lt. Informationen aus dem Internet (Hersteller von RABISIN) gibt dieser eine Wiederholungsimpfung nach 3 Jahren vor. Ich möchte das mein Hund gesund ist und auch bleibt. Möchte allerdings auch nicht übermäßig impfen, da ich der Meinung bin, das dies nicht gerade förderlich für den Hund ist. Was raten Sie mir? Bitte um Rückinfo und herzlichen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Georg S.

Antwort von Tierarzt Marcus Lewitschek

Sehr geehrter Herr S. Das Impfen ist mittlerweile, wie bei uns aus aktuellem Anlass auch ein großes Thema geworden. Die Einreise eines Hundes nach Deutschland erfordert eine gültige Tollwut Impfung. Nur wenn der Hund unter 12 Wochen alt ist, ist dies nicht erforderlich, da er noch eine ausreichenden Immuntät durch die Muttermilch hat. Ihr Hund ist mit dieser Impfung eigentlich grundimmunsiert, egal in welchem Land diese Impfung durchgeführt wurde. Die 1. Tollwut - Impfung kann ab der 12. Lebenswoche erfolgen. Die Impfstoffhersteller empfehlen dann eine weitere Auffrischung nach weitern 4 Wochen und anschließend 1 Jahr nach der 1. Auffrischung. Ab dann kann der Impfschutz auf ein dreijahres Intervall hochgesetzt werden. Die Übernahme der "alten" Impfung in den EU-Pass sollte eigentlich möglich sein, wenn Sie wirklich stattgefunden hat. Wenn Ihr Tierarzt Zweifel hat, dann wird er die Impfung auch nicht übernehmen, da er mit seinem Namen dafür "gerade" steht. Er unterschreibt nämlich dann den Impfpass... Bezüglich der Aufrischung der Impfung 1 Monat nach der Grundimmunisierung: Die Entscheidung, wie geimpft wird, treffen Sie als Besitzer. Es besteht keine Impfpflicht in Deutschland. Die Impfung soll Ihren Hund vor schweren Erkrankungen schützen. Die Tollwutimpfung hat neben dem Schutz Ihres Hundes natürlich auch noch rechtliche Relavanz und ist für eine Reise ins Ausland unerlässlich, da sie von den Ländern gefordert wird. Sollten Sie planen, mit Ihrem Hund in Länder zu reisen, bei denen eine Tollwut - Titer - Bestimmung erforderlich ist (z.B. England), ist es ratsam die Grundimmunsierung 1. Monat (3-5 Wochen) später aufzufrischen. Ist dies nicht der Fall und nutzen Sie den Hund nicht unbedingt für die Jagt oder wohnen in einem tollwutgefärdeten Bezirk, kann auf die Auffrischung vermutlich auch verzichtet werden. Über die Impfintervalle sollte man bei der jährlichen Untersuchung immer zusammen mit seinem Tierarzt entscheiden. Mit freundlichen Grüssen, M.Lewitschek

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