zurück zur Übersicht Wem gehört der Hund nach Trennung? 14.06.2019 von Adina O. Hallo, im September 2018 haben mein Ex-Freund und ich uns einen gemeinsamen Hund angeschafft. Er steht jedoch im Kaufvertrag. Auf mich läuft die Anmeldung, zudem stehe ich im Tierpass und die Versicherung läuft auch über mich. Im Juni 2019 kam die Trennung. Er ist kaum zu Hause gewesen und hat sich kaum bis überhaupt nicht um den Hund gekümmert, teilweise über Tage war er weg ohne zu wissen wo. TA besuche habe ich zu 95% komplett übernommen, jedoch haben wir uns die Kosten stets geteilt, da wir monatlich einen bestimmten Betrag zur Seite gelegt haben womit wir Zubehör, Futter usw besorgt haben. Jetzt ist es so, dass er mit dem Hund, während ich auf der Arbeit war, abgehauen ist. Er ist zu seinen Eltern und will mir den Hund nicht mehr überreichen, obwohl ich einen Kompromiss eingehen würde. Er äußerte zudem, dass er mit dem Hund weg will. Wohin, weiß ich nicht. Was kann ich tun? Der Hund hat mich aus einem tiefen Loch raus geholt, wo ich bald wieder rein fallen werde, wenn bald nichts passiert. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein, anhand Ihrer Schilderung könnte aber ein Gemeinschaftseigentum gegeben sein. Das hätte zur Folge, dass keiner von Ihnen beiden allein über den Hund rechtlich verfügen kann. Die Beendigung der Lebenspartnerschaft hat auf das Gemeinschaftseigentum erstmal keinen Einfluß, sofern Sie nichts vereinbart haben. Da Sie schreiben, dass Ihr Ex-Freund mit dem Hund an einen unbekannten Ort ziehen will, könnten Sie überlegen eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Da an dieser Stelle zu den Erfolgsaussichten keine Einschätzung möglich ist, sollten Sie bei Bedarf umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein, anhand Ihrer Schilderung könnte aber ein Gemeinschaftseigentum gegeben sein. Das hätte zur Folge, dass keiner von Ihnen beiden allein über den Hund rechtlich verfügen kann. Die Beendigung der Lebenspartnerschaft hat auf das Gemeinschaftseigentum erstmal keinen Einfluß, sofern Sie nichts vereinbart haben. Da Sie schreiben, dass Ihr Ex-Freund mit dem Hund an einen unbekannten Ort ziehen will, könnten Sie überlegen eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Da an dieser Stelle zu den Erfolgsaussichten keine Einschätzung möglich ist, sollten Sie bei Bedarf umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.