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Katzen von Schwager übernommen

von Anika W.

Guten Tag, ich habe am 15.6. 19 die zwei Katzen von meinem Schwager übernommen. Jetzt ist seiner Ex heute nach tagelanger Abwesenheit eingefallen, ach da hab es noch Katzen und die will sie jetzt wieder. Sie droht mir und meinem Schwager mit Anzeigen bei der Polizei und einmarschieren in mein Haus. Was kommt auf mich zu? Laut meinem Schwager, hat er die Katzen bezahlt und er steht auch in der alten als Besitzer beim Tierarzt. Einen Kaufvertrag habe es damals nicht gegeben. Nun macht sie wiedersprüchliche Aussagen, zuerst habe sie Zeugen, die bezeugen, dass es ihre wären. Dann würde sie in den Papieren der Tiere stehen und auf einmal habe sie Kaufverträge und Schenkungsurkunden. Die Polizei konnte mir da nicht weiterhelfen. Sie sagte nur, dass es eine zivilrechtliche Sache wäre. Wie sollte ich mich weiterhin verhalten und womit muss ich bei ihren Lügereien rechtlich rechnen? Vielen Dank im Voraus

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zu Ihren Gunsten spricht zunächst schon mal die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 BGB, da Sie die Katzen bei sich, also in Ihrem Besitz haben. Wenn die Exfreundin Ihres Schwagers tatsächlich ernsthaft die beiden Katzen zurückhaben möchte (und die Rückforderung nicht eigentlich nur ein Mittel im Trennungsstreit ist), müsste sie notfalls eine Herausgabeklage erheben, wobei sie dafür zunächst die Gerichtskosten vorschießen müsste und auch beweisen können muss, dass sie nach wie vor Alleineigentümerin ist. Da es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit handelt und die Prüfung der Eigentumslage sehr kompliziert ist und von allen Einzelheiten abhängt, ist die Auskunft der Polizei insofern richtig, dass sie dafür schlicht nicht ausgebildet und nicht zuständig sind und Ihnen daher auch nicht helfen konnten. Letztlich muss das zuständige Amtsgericht darüber entscheiden.
Sie und Ihr Schwager sollten vorsorglich schon mal alle Dokumente und die Korrespondenz bezüglich der Katzen (z.B. per WhatsApp o.ä.) speichern und sichern, um dies im Notfall vorlegen zu können.
Bei weiterem Beratungsbedarf oder spätestens, wenn Sie Post von einem Anwalt oder einem Gericht erhalten, sollten Sie und/oder Ihr Schwager sich auch anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.

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