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Überfahrene Katze

von Claudia M.

Hallo Frau Fries, unsere Katze wurde an Pfingsten überfahren. Die Unfallverursacherin war in unserer 30er Zone mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Sie erfasste unsere Katze und ließ sie dann (noch schwer verletzt am Leben) auf der Straße zurück. Nachfolgende Fahrzeuge mussten dem sterbenden Tier ausweichen. Zeugin vorhanden. Unsere Katze wurde noch von einem Nachbarn geborgen, verstarb aber dann leider. Zeugen sagten aus, dass die Unfallverursacherin regelmäßig diesen Weg nimmt. Wir folgten ihr und stellten sie zur Rede. Einsicht leider Mangelware, aber sie hat es (ebenfalls unter Zeugen) gestanden. Anzeige wurde erstattet. Welche Aussichten auf Erfolg haben solche Anzeigen? Was können wir noch tun, damit die Frau bestraft wird? Was für eine Strafe hat sie zu erwarten? Ich danke Ihnen vorab für Ihre Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund dieses tragischen Unfalltods Ihrer Katze an mich wenden müssen.
Da Emotionen im Recht keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Zu unterscheiden sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche, nämlich die Strafbarkeit wegen zu prüfender Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (Sachbeschädigung, Unterlassene Hilfeleistung) und gegen das Tierschutzgesetz einerseits. Da die Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihrer Strafanzeige jedoch nur nach Kenntnis der gesamten Einzelheiten und insbesondere den Aussagen der Zeugen möglich ist, ist dies an dieser Stelle leider nicht möglich. Beantragen Sie bei der Dienstelle, bei der Sie die Anzeige aufgegeben haben, noch, dass Sie über das Ergebnis informiert werden wollen.
Der zweite Bereich ist der zivilrechtliche Bereich, also Ihr möglicher Anspruch auf Schadensersatz, da schließlich Ihre Katze getötet wurde. Mögliche Anspruchsgegner wären, die Autofahrerin und den Halter des Wagens falls dies nicht ein und dieselbe Person sind und gegen die Kfz-Versicherung. Allerdings hängt auch Bewertung dieser Erfolgsaussichten von den Einzelheiten und den Zeugenaussagen ab, sodass Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin wende sollten. Diese/r kann dann auch die Strafakte einsehen und prüfen, ob der Inhalt/das Ergebnis  möglicherweise hilfreich für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruche sein könnte.

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