zurück zur Übersicht Einreise Welpe Slowenien mit 14 Wochen und 29 Tagen 25.06.2019 von Michaela M. Guten Abend Frau Fries, wir bekommen bald einen Welpen vom Züchter und am 15.7.19 erhält er die erste Tollwutimpfung (an diesem Tag ist er dann genau 12 Wochen alt. Am 4.8. möchten wir durch Österreich nach Slowenien einreisen. Wir haben dort Urlaub gebucht. Das wäre ein Tag bevor der Welpe 15 Wochen alt wird und der Impfschutz voll gegeben ist. Würde der Welpe im Falle einer Kontrolle in Quarantäne gehen oder müssten wir dann erst einen Tag später einreisen? Könnten Bußgelder auf uns zukommen? Das Risiko, dass der Welpe einbehalten wird, möchten wir in keinem Fall eingehen. Haben wir irgendwelche Möglichkeiten, vor dem 5.8. nach Slowenien einzureisen? Wer würde uns eine Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung für Österreich ausstellen? Der Welpe wurde Ostermontag in Aachen geboren. Wäre eine Einreise am 5.8. möglich, wenn der Impftermin am 15.7. ist? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen, herzlichen Dank! Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich vorab um die wichtigen Voraussetzungen einer Urlaubsreise mit Ihrem Welpen kümmern, um ein Einreiseverbot des Hundes, eine mehrwöchige teure Quarantänezeit und/oder ein Bußgeld zu vermeiden. Für die beiden notwendigen Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einreise nach Österreich und nach Slowien wenden Sie sich am besten an die jeweiligen Botschaften in Berlin, da Sie nur dort verbindliche und rechtssichere Antworten und die erforderlichen Formulare erhalten. Zusätzlich können Sie auch an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt wenden um dort um Auskunft bitten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich vorab um die wichtigen Voraussetzungen einer Urlaubsreise mit Ihrem Welpen kümmern, um ein Einreiseverbot des Hundes, eine mehrwöchige teure Quarantänezeit und/oder ein Bußgeld zu vermeiden. Für die beiden notwendigen Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einreise nach Österreich und nach Slowien wenden Sie sich am besten an die jeweiligen Botschaften in Berlin, da Sie nur dort verbindliche und rechtssichere Antworten und die erforderlichen Formulare erhalten. Zusätzlich können Sie auch an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt wenden um dort um Auskunft bitten.