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Katze

von Dani M.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde Sie gerne wegen (m)einer Katze konsultieren + um eine rechtliche Auskunft bitten. Ich bin vor elf Jahren in eine Einliegerwohnung am Ortsrand gezogen. Meine Vermieter hatten zwei Katzen. Es war der Wunsch meiner Vermieter, dass ich mich in ihrer Abwesenheit auch um ihre Katzen kümmere, was ich gerne gemacht habe. Der Mann meiner Vermieterin ist dann schwer erkrankt und schließlich gestorben. Die Katzen waren dann schon häufig bei mir + später ebenso, da meine Vermieterin häufiger abwesend war. Dazu kommt, dass sich beide Katzen nicht mögen, heißt ich war für die Katzen auch immer das "Ausweichquartier", wenn sie voneiander ihre Ruhe haben wollten, zumindest kam es mir so vor. Tiger ist eine sehr dominante Katze und Schnurri, obwohl eine sehr eigenwillige Kätzin, hat es nie verstanden, sich gegen sie durchzusetzen. Beide Katzen sind ca 15-16 Jahre alt. Schließlich hat meine Vermieterin ihr Haus verkauft + ist auf das unmittelbar angrenzende Nachbargrundstück gezogen. Schon in dieser Zeit hat man gemerkt, dass die Katzen sich immer noch sehr gerne im alten Garten + im alten Haus aufgehalten haben. Tiger ist dann schließlich krank geworden, wobei man bis heute nicht recht weiß, was ihr gefehlt hat. Sie hat stark an Gewicht verloren und hat ab da das Haus, also das Neue, nicht mehr verlassen wollen. Den Sommer hat Schnurri dann, soweit wir wissen, im Garten verbracht, als es schließlich kalt wurde ist sie bei mir eingezogen und nur noch zum Fressen nach Hause gegangen. Dies hat schon dazu geführt, dass sich meine ehemalige Vermieterin sehr aufgeregt und mir Vorwürfe gemacht. Ich wollte dann eigentlich mit ihr sprechen, aber es war sehr schwierig. Mein Wunsch wäre gewesen, dass sie das Problem ernst nimmt und sich vielleicht auch professionelle Hilfe sucht, aber wie gesagt, leider gab es nie ein konstruktives Gespräch. Trotzdem wollte sie aber gleichzeitig, dass ich ihre Katzen weiterhin hüte. Tiger hat sich mittlerweile wieder erholt, geht aber wenig hinaus. Im Prinzip ist aus der Freigängerkatze jetzt eine Wohnungskatze geworden, was ja auch okay ist.Schnurri lebt nun seit ca. 3 Jahren überwiegend oder ausschließlich bei mir. Sie hat weiterhin Freigang und könnte jederzeit zurück zu meiner ehem. Vermieterin. Als sie im März diesen Jahres krank war, habe ich meine ehemalige Vermieterin um Rat gebeten. Ich habe dann per Whatsapp folgende Nachricht erhalten. "Schnurri ist ja mittlerweile Ihre Katze - vielleicht kümmern Sie sich um den notwendigen Tierarztbesuch." Dies habe ich dann auch gemacht. Meine ehemalige Vermieterin hat dann nur noch einmal nachgefragt, was mit der Katze sei. Weder hat Sie sie nach Hause geholt noch sonst etwas unternommen. Nun komme ich zum eigentlichen Problem. Mir ist die Wohnung gekündigt worden und ich muss ausziehen. Ich würde nun die Katze Schnurri gerne mitnehmen, da sie ja auch bei mir lebt. Nun will aber meine ehemalige Vermieterin die Katze plötzlich wieder zurück. Aufgrund meiner Erfahrungen in den letzten Jahren befürchte ich jedoch, dass Schnurri mich sehr vermissen wird und dass ihr ehemaliges Frauchen sich nicht sehr um sie kümmern würde. Dazu kommt, dass sie ja wieder zu Tiger ziehen müßte. Meine Frage ist nun: Hat die Nachricht auf Whatsapp auch rechtlich Bestand? Oder muss ich mit einer Anzeige rechnen? Wenn ja, wie sähen mögliche Konsequenzen aus? Muss ich mit einem Eintrag ins Führungszeugnis rechnen? Die Katze ist nicht tätowiert, wahrscheinlich auch nicht gechipt. Anmerkung: Mir geht es nur darum, dass Schnurri dort lebt, wo es ihr am besten geht. Mittlerweile wohne ich seit ca. 10 Tagen nicht mehr dort. Aus zuverlässiger Quelle weiß ich jedoch, dass Schnurri seither kaum frisst und bereits abgenommen hat. Es ist mir bewusst, dass es keine abschließende Antwort gibt. Dennoch wäre eine Einschätzung, womit man rechnen muss, doch sehr hilfreich. Viele Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie die Katze nun seit drei Jahren im Besitz (ob auch im Eigentum ist noch zu klären) ist es verständlich, dass Sie sie auch weiterhin bei sich haben möchten.
Wenn Sie die Katze zu sich holen und die ehemalige Halterin die Katze tatsächlich zurückhaben möchte, müsste diese notfalls eine Herausgabeklage gegen Sie vor dem zuständigen Amtsgericht einreichen. Das Gericht prüft dann, ob dieser Herausgabeanspruch,  so z.B. aus Eigentumsrecht oder aus einem mündlichen Pflegevertrag, überhaupt besteht. Zu Ihren Gunsten sprechen mehrere Fakten, insbesondere dass Sie die Katze bereits sehr lange im Besitz hatten und damit die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 BGB eingreift und die WhatsApp, aus der herausgelesen werden kann, dass die ehemalige Halterin sich nicht mehr zuständig fühlt und die Katze als Ihr Eigentum ansieht, was eine Schenkung (weil Sie ja keinen Kaufpreis gezahlt haben) darstellen würde. Hiergegen könnte allerdings sprechen, dass sie die Katze dann doch zurückfordert. Letztlich müsste daher das Gericht entscheiden.
Ob die Mitnahme der Katze tatsächlich eine Straftat darstellen würde, hängt von der Ergebnis der oben genannten Zivilrechtlichen Prüfung ab. Sind Sie Eigentümerin der Katze geworden kann weder eine Unterschlagung oder ein Diebstahl vorliegen.

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