zurück zur Übersicht Verhaltenstest 24.08.2019 von Sabrina D Hallo! Ich habe mal eine Frage. Ich habe einen Jack-Russell-Mischling und mein hund wurde vom Nachbarn getreten. Jetzt behauptet der Nachbar, er sei gebissen worden. Doch es liegt kein ärztliches Attest vor. Jetzt habe ich Post vom Ordnungsamt bekommen das ich zum Verhaltenstest muss. Es liegt auch eine Anzeige gegen mich vor wegen fahrlässiger Körperverletzung. Muss ich den Termin zum Verhaltenstest wahrnehmen? Lg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass das Ordnungsamt neben der Anordnung eines Wesenstest zur Prüfung der Gefährlichkeit im Sinne von § 3 Absatz 3 LHundG NRW auch einen Leinen- und/oder Maulkorbzwang angekündigt oder bereits angeordnet hat. Da Sie schreiben, dass der Nachbar den Hund getreten hat und einen Biss behauptet ohne ein ärztliches Attest vorzulegen, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um zunächst Akteneinsicht zu erhalten und um dann eine Stellungnahme bzw. eine Richtigstellung abgeben zu können. Vom Inhalt der Akte hängt auch ab, ob man die Behörde dazu bringen kann, die Begutachtung durch den Amtsveterinär aufzuheben. Da bei behördlichen Maßnahmen in der Regel individuelle Fristen gesetzt sind oder sich diese aus der Rechtsmittelbelehrung am Ende eines Bescheids ergeben, sollten Sie dies unbedingt einhalten und sich rechtzeitig einen Anwalt suchen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass das Ordnungsamt neben der Anordnung eines Wesenstest zur Prüfung der Gefährlichkeit im Sinne von § 3 Absatz 3 LHundG NRW auch einen Leinen- und/oder Maulkorbzwang angekündigt oder bereits angeordnet hat. Da Sie schreiben, dass der Nachbar den Hund getreten hat und einen Biss behauptet ohne ein ärztliches Attest vorzulegen, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um zunächst Akteneinsicht zu erhalten und um dann eine Stellungnahme bzw. eine Richtigstellung abgeben zu können. Vom Inhalt der Akte hängt auch ab, ob man die Behörde dazu bringen kann, die Begutachtung durch den Amtsveterinär aufzuheben. Da bei behördlichen Maßnahmen in der Regel individuelle Fristen gesetzt sind oder sich diese aus der Rechtsmittelbelehrung am Ende eines Bescheids ergeben, sollten Sie dies unbedingt einhalten und sich rechtzeitig einen Anwalt suchen.