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Katzenbesitzer verstorben

von Kerstin S.

Sehr geehrte Frau Fries, eine Bekannte hat mich angesprochen und gebeten, eine dritte Katze aufzunehmen, die Besitzerin sei verstorben. Was ich erfahren habe, ist, dass das Tier wohl ursprünglich aus dem Tierheim stammen soll und etwa vier Jahre bei ihrem verstorbenen Frauchen gelebt habe. Die ältere Dame hatte wohl Verwandte, die sich aber nicht gekümmert haben und keinen Kontakt mehr hatten. Wer das Erbe angetreten hat, ist unklar. Die Dame ist mittlerweile anonym beerdigt worden, es steht zu befürchten, dass die in Frage kommenden Anverwandten das Erbe ausgeschlagen haben. Seitdem die Polizei die Wohnug versiegelt hat, habe ich mich der Kleinen angenommen, sie sollte nicht ins Tierheim. Und offenbar haben sich auch nur die bisherigen Nachbarn in irgendeiner Form gekümmert. Die Katze ist jetzt etwa 8 Wochen bei mir und hat sich ganz gut eingelebt. Die Trauer und den Schock, den sie erlitten hat (sie hat ca. drei Tage neben ihrem toten Frauchen gelebt, bevor man sie gefunden hat), scheint sie langsam verdaut zu haben, daher würde ich sie gerne behalten. Was muss ich nun beachten? Vielen Dank im Voraus! Herzliche Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Der geschilderte Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich mit dem Tabu-Thema Tod zu beschäftigen und auch Vorsorge für die eigenen Tiere zu treffen. Grundsätzliches zu diesem Thema vorweg: Verstirbt der Eigentümer des Tieres, so gehören auch die Tiere zu der Erbmasse und gehören automatisch dem Erben bzw. wenn es mehrere Personen sind der Erbengemeinschaft. Da der Erbe/die Erbengemeinschaft in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintreten, ist er/sie nun der neue Eigentümer des Haustieres und kann darüber nach seinem Willen verfügen. Hat der Verstorbene nichts hinsichtlich des Haustieres verfügt und kann oder will der Erbe den Hund nicht behalten, so landen diese Tiere oft im Tierheim, was wahrscheinlich jedoch gerade nicht der Wille des Verstorbenen war.
In Ihrem konkreten Fall haben Sie weder mit der verstorbenen Dame noch mit deren Erben einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag geschlossen, daher sind Sie jedenfalls nicht Eigentümerin der Katze sondern nur Besitzerin und eine Art Pflegestelle, so dass Sie einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Futter- und Tierarztkosten haben könnten.
Wer derzeit Eigentümer der Katze ist, hängt zunächst vom Inhalt des Tierschutzvertrag zwischen der Verstorbenen und dem Tierheim ab, da dort in Regel ein Eigentumsvorbehalt des Tierheims enthalten ist und der, sofern er wirksam ist, auch nach dem Tode der Dame noch gelten könnte.
Sollte die Dame jedoch Eigentümerin der Katze geworden sein und alle möglichen Erben das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen haben, erbt letztlich der Staat und wäre damit im Zweifel Eigentümer der Katze.
Wenden Sie sich an die Bekannte, die Ihnen die Katze „vermittelt“ hat und erfragen dort, ob sie den Tierschutzvertrag kennt bzw. aus welchem Tierheim die Katze stammt und in welcher Stadt die Verstorbene gelebt hat um z.B. über das zuständige Nachlassgericht eine Information über den/die Erben zu bekommen und zu abzuklären, ob Sie die Katze behalten können oder wenn Sie nicht dauerhaft übernehmen können, an wen sie gegen Erstattung Ihrer Kosten herauszugeben ist.
 

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