zurück zur Übersicht

Eigentumsfrage

von Fabian E.

Folgende Situation: Eine ehemalige Mitbewohnerin von mir hat sich letztes Jahr im September einen Hund von einem Tierschutzverein geholt. Zu diesem Zeitpunkt war sie jedoch schwanger. Innerhalb von 4 Wochen stellte sie fest, dass sie mit dem Hund und der Situation komplett überfordert war! Daraufhin suchte sie dringend neue Eigentümer für den Hund. Ich habe mich dessen angenommen und sie übergab mir den Hund und händigte mir sämtliche Dokumente (Verträge, EU-Pass, etc.) aus. Anschließend habe ich den Hund auch gleich steuerlich auf mich registrieren lassen. 4 Monate später stand eine Kontrolle durch den Tierschutzverein an, der bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste, dass sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben. Weder erkundigte, noch kümmerte sich die alte Besitzerin bis zu diesem Tag um den Hund. Sie wollte die Situation in einem Gespräch mit der Vermittlerin vom Tierschutz klären, hat aber stattdessen den Hund zurückgefordert. Woraufhin die „Tierschützerin“ den, durch die Situation, vollkommen verängstigten Hund aus dem Zuhause getragen hat. Derzeit befindet sich der Hund auch wieder bei der ehemaligen Mitbewohnerin (Erstbesitzerin), die nun kurz vor der Entbindung steht. Ich bin immer noch im Besitz aller Dokumente und sowohl steuerlich, als auch bei Tasso, ist der Hund noch auf mich registriert. Zudem habe ich festgestellt, dass der ursprüngliche Schutzvertrag nie seitens der damaligen Eigentümerin unterschrieben und zurückgeschickt wurde. Laut Tierschutzverein wurde ein neuer Pflegevertrag mit ihr aufgesetzt. Pflegevertrag nur deshalb, weil der Tierschutzverein abwarten will, wie die Situation nach der Entbindung, mit Kind und Hund, weiter verläuft. Meine Frage ist jetzt wer hat „Eigentum- bzw. Besitzrecht“? Kann ich den Hund wieder zurückfordern?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist beschriebene Situation aufgrund der vielen Beteiligten und den verschiedenen Verträge (Tierschutzvertrag und/oder Pflegestellenvertrag zwischen der ehemaligen Mitbewohnerin und dem Verein und einem Schenkungsvertrag zwischen Ihnen und der ehemaligen Mitbewohnerin bzw. einem Kaufvertrag sofern Sie ihr den Hund abgekauft haben) sehr kompliziert und an dieser Stelle ohne den gesamten Sachverhalt zu kennen, nicht zu beantworten.
Da Sie den Hund zurück haben möchten, ist rechtlich zu prüfen, ob Sie durch die Schenkung Eigentümer des Hundes geworden sind, im Zweifel durch einen gutgläubigen Erwerb und wenn ja, was Sie rechtlich gesehen mit der Rückgabe an sie veranlasst haben, also ob Sie ihr das Eigentum oder wieder zurückgegeben oder nur eine vorübergehende Pflege und Rückgabe vereinbart war. Für Letzteres spräche, dass sie trotz der Rückgabe die laufenden Kosten weiter bezahlen und auch die Papiere noch haben.
Sollten Sie keine gütliche Lösung finden können um den Hund wieder zurückzubekommen, müssten Sie notfalls eine Herausgabeklage erheben, wobei das Gericht dann die Eigentumslage klären muss. Da die Sachlage jedoch so verworren und kompliziert ist, lassen Sie sich vorab über die Rechtslage und die konkreten Erfolgsaussichten anwaltlich beraten.

767.695 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung