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Unsere Nachbarn verbieten uns unseren Kater nach draußen zu lassen

von Isabel E.

Liebe Rechtsanwältin Frau Fries, seit Oktober lebt ein Kater, der vorher im Tierheim war, bei uns. Nach einer Eingewöhnungszeit von ein paar Wochen hat er dann auch Freigang bekommen, was er sehr genießt. Er ist ein sehr neugieriger Kater, der gerne im Kontakt mit Menschen - auch mit Fremden - ist. Trotzdem kam er immer nach ca. einer Stunde zurück. Im November war er dann plötzlich weg und nach viel Suchen und Herumfragen haben wir ihn dann bei den Nachbarn ein paar Häuser weiter gefunden. Sie haben ihn wohl schon seit Tagen immer mal gefüttert und hatten ihn dann einfach ganz zu sich rein genommen (3 Tage). Danach haben wir zwei Wochen wieder drin gelassen, weil er völlig desorientiert war. Das ganze wiederholte sich dann noch zwei mal trotz unserer wiederholten mündlichen Bitten ihn nicht mehr zu füttern. Wir haben dann einen freundlichen aber sehr bestimmten Brief geschrieben, dass er gerne für kurze Zeit bei ihnen sein darf - weil die Nachbarin gesagt hat, dass sie ihn sehr lieb hat und immer fast geweint hat, wenn wir ihn abgeholt haben - sie ihn aber nicht mehr füttern sollen. Das hat in den letzten Wochen auch sehr gut geklappt. Wir haben ihn 2 bis 3-mal pro Tag rausgelassen und er war nie länger als 2 Stunden weg (roch aber häufiger nach dem Parfüm der Nachbarin). Jetzt war der Nachbar da und meinte sie hätten Probleme mit unserem Kater, weil er an ihren Fenstern kratzt. Seine Frau sei schwanger und das sei stressig für sie, wenn er an den Fenstern kratzt. Sie hätten den Kater seit dem Brief nicht mehr gefüttert, aber er würde trotzdem ständig kommen. Er hat uns verboten den Kater raus zu lassen, mit der Polizei gedroht und damit, dass wir die Fenster bezahlen müssen, wenn das so weiter geht und auch unterschwellig angedroht unserem Kater Gewalt anzutun. Unser Kater kratzt aber doch nur an ihren Fenstern, weil sie ihn mehrfach zu sich hereingelockt haben und ihm immer so viel Futter gegeben haben, wie er wollte. Wir sind völlig fertig und wissen nicht, was wir tun sollen. Können unsere Nachbarn uns verbieten unseren Kater nach draußen zu lassen? Können wir für die Kratzer an den Fenstern verantwortlich gemacht werden? Gibt es einen guten Weg, um die Situation zu lösen? In unserem Mietvertrag sind Haustiere ausdrücklich erlaubt und wir haben auch einen Garten. In der Nachbarschaft gibt es noch ein paar weitere Freigänger-Kater mit denen alles gut klappt und es hat sich auch ansonsten noch niemand über unseren Kater beschwert (ganz im Gegenteil!) oder erzählt, dass er dort an den Fenstern kratzen würde. Wir hoffen sehr, dass uns hier weitergeholfen werden kann und sind sehr dankbar für Antworten und Ratschläge. Liebe Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist immer sinnvoll mit den Nachbarn einen, wie auch immer gearteten Kompromiss zu finden, Nachvollziehbar sind beide Positionen, also die Notwendigkeit dem Kater, der Freigang offensichtlich gewöhnt ist zu gewähren (und Sie als Halterin sind nach dem Tierschutzgesetz zur artgerechten Haltung ihres Katers verpflichtet sind) und dem Wunsch der Nachbarn, dass er die Fenster nicht beschädigt und auch, dass es die Frau offensichtlich streßt, Ihrem Verbot schweren Herzens nachzukommen.
Auch wenn viele verärgerte Nachbarn sich dies wünschen, hat Ihr Nachbar keinen Anspruch darauf, dass Sie Ihren Kater ab sofort einsperren, das Betreten des Grundstücks müsste er im Zweifel hinnehmen.
Was die Nachbarn allerdings nicht dulden müssen und ersetzt verlangen können, wäre wenn er tatsächlich und nachweislich die Fenster zerstört oder beschädigt. Ihre Schadensersatzpflicht ergibt sich aus § 833 BGB, wobei hier im Einzelfall zu prüfen wäre, ob die Nachbarn nicht eine Mitschuld durch ihr Verhalten tragen und mit wie viel Prozent diese Mitschuld anzusetzen wäre.
Da sich aus solchen Situationen nicht selten regelrechte Nachbarschaftskriege ergeben, versuchen Sie z.B. mithilfe des örtlichen Schiedsamtes eine gütliche Lösung zu finden. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Gewinner und einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
 

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