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Entsorgung meines gechipten und registrierten Katers LUNA

von Holger B.

Sehr geehrte Damen und Herren, am 05.02.2020 haben wir unsere gechipte und registrierte Katze bei TASSO als vermisst gemeldet. Daraufhin erhielten wir am späten Abend des 07.02.2020 einen Anruf von TASSO, dass LUNA bereits am 04.02.2020 am Kindergarten in der Gemeinde tot aufgefunden wurde. Die Leitung des Kindergartens informierte die Gemeinde und ein Gemeindearbeiter holte die Katze ab und entsorgte sie mit Wissen des Bürgermeisters in der Flur. Sie wurde einfach den Wildtieren als Fraß vorgeworfen. Wir wurden weder vom Kindergarten noch von der Gemeinde informiert. Keiner machte sich die Mühe, den Besitzer festzustellen, was aufgrund des Chips kein Problem gewesen wäre. Erst aufgrund unserer Suchplakate meldete sich eine Mitarbeiterin des Kindergartens anonym bei TASSO. Der Bürgermeister hat die Vorgehensweise bzw. Tat mündlich per Sprachnachricht und später auch noch in einem Brief gestanden und der Gemeindearbeiter vor drei Zeugen auch. Eine Anzeige gegen die Gemeinde, den Bürgermeister und den Gemeindearbeiter läuft. Haben Sie so einen Fall schon mal gehabt? Wie gehe ich da am besten vor? Kann ich ggf. sogar mit Unterstützung rechnen? Wie verhält es sich rechtlich? Meines Wissens MUSS die Gemeinde alles mögliche unternehmen, um den Eigentümer ausfindig zu machen. Da nicht versucht wurde, den Eigentümer des Katers zu ermitteln, handelt es sich meines Erachtens um den Tatbestand des Diebstahls und der Unterschlagung. Richtig? Über eine baldige Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Dankeschön. Viele Grüße.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie sich aufgrund des Todes Ihres Katers und dieser sehr fragwürdigen Anordnung des Bürgermeisters an mich wenden müssen. Da jedoch im Recht Emotionen keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Einen durchsetzbaren Anspruch gegen die Behörde auf „Suchen + Auslesen eines Chips, Recherche in Datenbanken und die Information des Halters“ gibt es meines Wissens nicht. Weder im Tierschutzgesetz (wobei dies auf tote Tiere nicht anwendbar sein dürfte), noch im einschlägigen Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) ist eine solche gesetzliche Pflicht enthalten. Das TierNebG statuiert ausdrücklich die zahlreichen Pflichten der zuständigen Behörde, die sie nach dem Fund eines toten Tiere zu beachten hat:
§ 3: Die Behörde ist verpflichtet diese: „abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden oder zu beseitigen“. Bei dieser Aufzählung ist die „gewünschte“ Pflicht nicht enthalten. Auch in den Ordnungsbehörden-/Polizeigesetzen und dem StVG und der StVO ist keine solche Pflicht normiert.
Ob die Fund- und Eigentumsrechte aus dem BGB, sowie das Strafgesetzbuch überhaupt auf tote Tiere anzuwenden ist, und um aus einem möglichen Herausgabeanspruch gegen die Behörde des verstorbenen Tieres um es zu bestatten, eine Pflicht der Behörde zur aktiven Suche nach dem Eigentümer herleiten lässt, müsste genauer geprüft werden, was jedoch an dieser Stelle nicht möglich ist.
Da Sie bereits eine Anzeige erstattet haben, lassen Sie sich über den Ausgang des Verfahrens informieren. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, kann dann über eine Akteneinsicht mithilfe eines Anwalts geprüft werden, ob man an dieses Ergebnis anknüpfen kann.

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