zurück zur Übersicht Betreten der Grünfläche 06.10.2021 von Christine B. Sehr geehrte Damen und Herren, Leider kam es auf unserer Gassirunde zu einer Auseinandersetzung mit einer Nachbarin die Straße runter. Sie beschwerte sich, dass mein Hund die Rasenfläche zwischen Bürgersteig und dem Mehrfamilienhaus (in dem sie wohnt) betreten hat. Ich selber bin auf dem Bürgersteig gegangen. Dabei war mein Hund angeleint (feste Leine, ca. 1.5m) und hat sich nicht erleichtert, sondern lediglich im Gehen geschnuppert (Gras, Herbstlaub). Der Rasen selber ist nicht umzäunt oder mit einer Hecke umwachsen. Ist es richtig, dass das Grundstück nicht von uns betreten werden darf? Wie ist es mit dem Urinieren auf den Grünflächen vor Mehrfamilienhäusern / Wohnblöcken, die direkt an den Bürgersteig grenzen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vereinfacht gesagt, ist jede Fläche, die nicht öffentlicher Weg ist (wie der Bürgersteig) ein Privatgrundstück, das ohne die Zustimmung oder gegen den ausgesprochenen Willen des Nutzungsberechtigten (Eigentümer/Pächter/Mieter bzw. ein sonstiger Berechtigter) nicht betreten, geschweige denn von Ihrem Hund als Toilette benutzt werden darf. Ob ein Grundstück eingezäunt ist oder nicht oder ob dort ein Schild „Betreten verboten“ oder ähnliches steht, ist unerheblich. Theoretisch könnten Sie sich beim örtlichen Bauamt erkundigen, ob ein Teil dieser konkreten Grünflächen noch öffentliche Flächen sind bzw. wo die Grenze zu den Privatgrundstücken verläuft.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vereinfacht gesagt, ist jede Fläche, die nicht öffentlicher Weg ist (wie der Bürgersteig) ein Privatgrundstück, das ohne die Zustimmung oder gegen den ausgesprochenen Willen des Nutzungsberechtigten (Eigentümer/Pächter/Mieter bzw. ein sonstiger Berechtigter) nicht betreten, geschweige denn von Ihrem Hund als Toilette benutzt werden darf. Ob ein Grundstück eingezäunt ist oder nicht oder ob dort ein Schild „Betreten verboten“ oder ähnliches steht, ist unerheblich. Theoretisch könnten Sie sich beim örtlichen Bauamt erkundigen, ob ein Teil dieser konkreten Grünflächen noch öffentliche Flächen sind bzw. wo die Grenze zu den Privatgrundstücken verläuft.