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Vertragsbruch: Kann ich meinen Welpen wieder zurücknehmen?

von Alfons G.

Ich hoffe jemand kann mir helfen es geht um meinen Welpen den ich im Juli an neue Besitzer verkauft habe. Bisher haben Käufer und ich mich gut verstanden es war ausgemacht dass sie mir ab und zu per whatsapp schreiben wie es den Kleinen geht und ein paar Fotos schickt, dies haben sie auch anfangs immer gemacht worauf ich auch sehr froh war vorallem meine Kinder. Nach guten drei Wochen habe ich mich gestern Abend wieder gemeldet und wollte fragen wie es ihm geht... daraufhin erhielt ich heute morgen eine Antwort mit der Aussage das der kleine von einem Auto erfasst wurde und tot sei. Dies wollte ich nicht glauben und um es kurz zu machen habe ich gesagt diese Sache werde ich nachgehen daraufhin wurde ich per WhatsApp blockiert. Dann habe ich die Käufer bei Facebook gesucht und gefunden und denen noch mals gesagt damit ich Beweise sehen möchte oder sonstiges.. andernfalls werde ich rechtliche Wege einleiten müssen. Dann kam eine Antwort ich soll keine Panik machen dass der kleine doch noch leben würde..??! Und sie ihn aber weiter in einer anderen Familie gegeben hätten. Jedoch haben wir im Vertrag es so vereinbart falls es so kommen würde und die Käufer den Hund aus irgendeinem Grund wieder hergeben dass ich ( Verkäufer) den kleinen wieder zu uns nehmen würde. Jetzt haben die ohne unser Wissen ohne uns zu fragen oder sonst irgendwas einfach den hund weitergegeben laut Aussage vom Käufer... Und meine Kinder hängen jetzt noch sehr an den kleinen und würden ihn auch sehr gerne wieder zu uns nehmen. Jetzt ist meine Frage kann ich irgendetwas dagegen tun? Weil meiner Meinung her haben sie den Schutzertrag gebrochen und den kleinen einfach gegen unsern Wissen in andere Hände gegeben. Wir wären über eure Hilfe wirklich sehr dankbar und würden uns freuen von Ihnen zu hören. 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Wut und den Wunsch den Hund wieder zurückzubekommen. Ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort.
Es ist gut, dass Sie einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben und dort Ihren Rücknahmewillen festgehalten haben. Da sich hieraus Ihre möglichen Ansprüche gegen den Käufer bzw. gegen die neuen Halter des Hundes ergeben könnten, muss der gesamte Vertragstext eingesehen werden, da es auf die exakte Formulierung ankommt.  
Im nächsten Schritt ist dann zu prüfen, welche Ansprüche Ihnen gegen den Käufer aus dem Vertragsverstoß zustehen,  z.B. ein Auskunftsanspruch auf Nennung der bisher unbekannten neuen Halters, ein Rücktrittsrecht oder ein Anfechtungsrecht vom/des Kaufvertrag oder nur ein Schadensersatzanspruch bzw. eine Vertragsstrafe. Einen Herausgabeanspruch gegen den neuen Halter des Hundes könnte auch geprüft werden, wobei sie hierfür zunächst dessen Namen und Adresse in Erfahrung bringen müssen, da es jedoch zwischen Ihnen und dieser Person keine vertragliche Vereinbarungen gibt, bleiben nur gesetzliche Ansprüche zu prüfen.
Sichern Sie daher als Beweismittel sowohl Ihre eigene Verkaufsanzeige als auch jegliche Korrespondenz mit dem Käufer. Insbesondere aus der Tatsache, dass Ihnen der Tod des Hundes vorgetäuscht wurde, könnten Ansprüche aus einer arglisten Täuschung oder sogar unter Umständen ein Betrug geprüft werden.
Wenden Sie sich daher möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre Ansprüche und das sinnvolle weitere Vorgehen prüfen zu lassen.
 

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