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Angsthund aus Tierheim stellt sich als krank heraus - Tier ist aber Eigentum des Tierheims

von Isabel L.

Hallo, wir haben vor zwei Jahren einen vermeintlichen Angsthund aus dem Tierheim adoptiert. Im Vertrag steht, dass der Hund über seine Lebzeit Eigentum des besagten Tierheims ist. Jedliches Verhalten unseres Hundes war für uns ein Verhalten aufgrund ihrer Angst. Nun stellt sich aber heraus, dass unser Hund eine Niereninsuffizienz und eventuell Diabetes hat (weitere Ergebnisse erwarten wir in Kürze), daher auch ihr ängstliches Verhalten. Unser Hund muss die Erkrankungen ja schon länger haben, da sie sich (wie im Tierheim auch) "ängstlich" verhalten hat. Das Tierheim konnte uns auch nicht sagen, woher unser Hund genau stammt (ob Ausland oder vermeintlicher Züchter im Inland). Nun stellt sich mir die Frage, was wir tun können/sollen in Bezug auf die kommenden Kosten (Op/Medikamente/spezielles Futter/etc.), da unser Hund ja eindeutig schon vor der Adoption Probleme hatte. Ich weiß, dass gegen ein Tierheim vorzugehen keine tolle Sache ist, aber ich bin so unglaublich wütend auf diese Leute... Und wir haben unseren Hund sehr ins Herz geschlossen und nun müssen wir vielleicht damit rechnen, dass sie es nicht mehr lange macht....

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier sind verschiedene rechtliche Probleme zu prüfen, zu Beginn direkt die Rechtsnatur des Tierschutzvertrages mit dem lebenslangen Eigentumsvorbehalt zugunsten des Vereins, da zu unterscheiden ist ob es sich eigentlich um einen Kaufvertag handelt oder um eine Art Verwahrungsvertag.
Leider gibt es nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH zu der Frage, ob Tierschutzverträge nun Kaufverträge oder Verträge eigener Art vergleichbar mit einem Verwahrungsvertrag sind.
So gibt es für beide Rechtsansichten Urteile auch jüngeren Datums. In Ihrem Fall könnte vielleicht das Urteil des AG Kassel vom 24.01.2019 hilfreich sein, da das Gericht von einer „Art Verwahrungsvertrag“ ausgeht und den Verein nach wie vor als Eigentümer sieht, der unter Umständen (abhängig vom Vertragsinhalt) nach wie vor für die Tierarztkosten aufkommen muss.
Um zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ihnen Ansprüche gegen den Tierschutzverein zustehen, müsste daher zunächst der Tierschutzvertrag eingesehen werden, und die weiteren Einzelheiten bekannt sein.
Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Verdacht haben, dass der Verein die Erkrankung kannte und Ihnen verschwiegen bzw. verschleiert hat. Für die Prüfung eines Schadensersatzanspruchs wegen arglistiger Täuschung müssten Sie u.a. nachweisen können, dass der Tierschutzverein Kenntnis von den konkreten Umständen hatte/hätte haben müssen und Sie vorsätzlich hierüber nicht unterrichtet hat. Der Nachweis der böswilligen Täuschung ist in der Praxis leider sehr schwierig zu führen. Eine bloße Vermutung reicht dafür nicht aus.
In Ihrem konkreten Fall kommt hinzu, dass die Nierenkrankheit und mögliche andere Krankheiten erst nach zwei Jahren diagnostiziert wurden und im Zweifel tierärztlich der Zusammenhang zwischen dem von Beginn an gezeigtem ängstlichen Verhalten und den konkreten Krankheiten nachgewiesen werden müsste.
Sollte es sich um einen Kaufvertrag handeln, so verjähren die Gewährleistungsansprüche zwei Jahre nach der Übergabe, daher sollten Sie sich unverzüglich an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
 

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