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Falsche Tatsachen Tierschutzverein

von Kerstin K.

Liebes Tasso Team, Vor vier Jahren haben wir über einen Tierschutzverein einen Hund adoptiert. Da sich unsere Lebensverhältnisse nun allerdings derartig geändert haben, dass wir persönlich dem Hund nicht mehr gerecht werden können, haben wir Kontakt zu dem Tierschutzverein aufgenommen. Konkret fehlt die Zeit, uns ausgiebig täglich mit dem Hund zu beschäftigen, was er aber braucht und einfordert. Wir baten schweren Herzens um Vermittlungshilfe bei der Suche nach einem noch schöneren zu Hause für den Hund. Der Tierschutzverein bat uns stattdessen für den Hund einen Platz in einer Pflegestelle an. Laut Aussage des Tierschutzvereins handelt es sich bei der Pflegestelle um eine hervorragende Tiertrainerin. Sie würde mit dem Hund trainieren und sich mit ihm beschäftigen, bis ein neues zu Hause gefunden sei. Uns erschien dies im Sinne des Hundes als sinnvoll. Dafür haben wir uns für diese Lösung schweren Herzens entschieden. Wir haben (leider) einen Übereignungsvertrag an den Verein unterschrieben. Nun haben wir nach wenigen Tagen Fotos des Hundes gesehen, auf dem er ein Würgehalsband trägt. Konkret handelt es sich um eine modifizierte Retrieverleine, bei der der Zugstopper wirkungslos gemacht wurde. Außerdem haben wir erfahren, dass die Dame keine ausgebildete Tiertrainerin ist. Wir haben daraufhin Kontakt mit dem Verein aufgenommen und möchten den Hund zurück in unsere Obhut nehmen. Im guten Glauben haben wir dem Tierschutzverein vertraut, im Sinne des Tieres zu handeln. Nun befindet er sich allerdings in Obhut von Menschen, die verbotene und qualvolle Trainingsmethoden anwenden. Unter diesen Umständen halten wir die Unterbringung unseres Hundes bei uns zu Hause mit Unterstützung einer HuTa für tiergerechter. Haben wir aus ihrer Sicht die Möglichkeit, die Übereignung rückgängig zu machen? Unterschrieben hatte Übereignung der Ehemann, Eigentümerin war allerdings die Ehefrau. Ob das eine rechtliche Auswirkung hat, wäre interessant zu erfahren. Vielen Dank für ihre Hilfe und Einschätzung!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn es bisher gerichtlich noch nicht verbindlich geklärt ist, ob es sich bei Tierschutzverträgen um Kaufverträge oder nur um eine Art Verwahrungsvertrag handelt, dürfte in Ihrem Falle diese Frage nicht entscheidend sein, da Sie schriftliche einen „Übereignungsvertrag“ mit dem Tierschutzverein geschlossen haben. Da Sie sich von dem Verein getäuscht fühlen und diesen Vertrag/die Übereignung nun rückgängig machen möchten, müsste anhand des ursprünglichen Tierschutzvertrages zusammen mit dem Übereignungsvertrag geprüft werden, ob Sie ein Rücktrittsrecht haben oder sogar ein Anfechtungsgrund vorliegt. Da Sie eine arglistige Täuschung jedoch beweisen können müssen, was in der Praxis sehr schwierig ist, müssten alle Einzelheiten bekannt sein und z.B. die Korrespondenz mit dem Verein hinsichtlich der Angaben über die Pflegestelle etc. eingesehen werden. Wenden Sie sich daher mit allen Unterlagen an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Unabhängig davon können Sie sich aufgrund Ihres Verdachts, dass die Dame mit tierschutzwidrigen Erziehungsmethoden arbeitet, an das zuständige Veterinäramt wenden, da diese Behörde für die Prüfung und Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes bzgl. einer artgerechten Hundehaltung zuständig ist.
 

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