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Tierübernahme nach Sterbefall

von Rene S.

Sehr geehrte Frau Fries. Ich bin Generalbevollmächtiger eines älteren Herren aus meinem Bekanntenkreis. Dieser Herr hat sich, entgegen aller Ratschläge aus seinem Umfeld im Jahr 2022 obwohl bereits in Scheidung stehend, einen Pyrenäenberghund Welpen angeschafft. Nun steht dieses Jahr die Scheidung und damit der Zwangsverkauf des Hauses an. Im Oktober muss er bereis in einer kleinen Wohnung sein. Zu allem Übel wurde jetzt vor 4 Wochen, ein metastasierter Lungenkrebs festgestellt. Er befindet sich in Strahlen udn Chemotherapie und sein Zustand ist entsprechend schlecht. Er hängt sehr an dem Tier (er hatte zeitlebens immer sehr große Hunde), jedoch kann er weder die Sauberkeit im Haushalt aufrecht erhalten, noch sich um das Tier adäquat kümmern. Mir ist bewußt das ich als Vollmachtsinbaher jederzeit das Tier einkassieren und dem Tierschutz zuführen könnte. Jedoch möchte ich dies nur im absolut äußersten Notfall tun. Glücklicherweise fand sich in der direkten Nachbarschaft eine Familie, die das Tier gut kennt und währen der nächsten Zeit bei sich zuhause vollversorgen kann. Heute hat der Herr mich angesprochen und gesagt das er das Tier sehr gerne voll übernehmen wolle. Am liebsten sofort, spätestens aber im Sterbefall. Ich würde dem ganzen entsprechen da ich hier Vorteile sehe. (Tier besuchbar, gemeinsames Gassigehen) Jedoch möchte der Herr das schriftlich zugesagt bekommen, dass das Tier im Todesfall bei ihm bleiben darf und ihm nicht weggenommen werden kann. Immerhin übernimmt er freiwillig alle Kosten bis zum entsprechenden Tag. Meine Frage an Sie wäre, wie müsste ein solches Schreiben aussehen? Das Tier stammt aus einer privaten Zucht, nicht aus dem Tierheim/Tierschutz Vielen Dank im Vorraus für ihre Bemühungen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es verschiedenen rechtliche Möglichkeiten gibt, die jeweils mit den möglichen Vor- und Nachteilen für Ihren Bekannten abgewogen werden müssen, ist an dieser Stelle nur eine allgemeine Antwort möglich.
 
Zunächst muss entschieden werden, ob der Hund und das Eigentum bereits jetzt an den Nachbarn übereignet werden soll (sei es durch Schenkung oder durch Verkauf) oder ob der Nachbar bis zum Tode Ihres Bekannten nur als „Pflegestelle“ fungieren soll (dann handelt es sich um einen Verwahrungsvertrag) und das Eigentum erst nach dessen Tod auf ihn übergehen soll.
 
Im letzteren Falle muss Ihr Nachbarn dies in einem Testament niederlegen und könnte den Hund als Vermächtnis an den Nachbarn benennen. Hierfür reicht ein einfaches Schreiben nicht aus, daher bietet ein Schreiben dem Nachbarn keine Sicherheit, dass er den Hund von den Erben Ihres Bekannten übereignet bekommt bzw. er im schlimmsten Fall den Hund sogar an die Erben herausgeben müsste.
 
Für welche Variante Ihr Bekannter sich auch entscheidet, es ist wichtig, dass zwischen allen Beteiligten bereits jetzt klare Absprachen getroffenen werden und in geeigneter Weise auch schriftlich festgehalten werden. Dies dient nicht nur dem Beweiszweck, sondern auch der Klarheit, damit alle über die Situation und die Folgen im Klaren sind.

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