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Meine Nachbarin wirft ungeeignetes Futter über den Zaun, um unseren Hund zu füttern

von Gaby G.

Sehr geehrte Frau Fries, wir wohnen in einem Reihenendhaus mit hoch und sicher eingezäuntem Garten (Metallgitterzaun, ca. 1,85 m hoch, einbetoniert. Hundehaltung von 2 Hunden ist seit unserem Einzug (2015) garantiert im Mietvertrag. Unsere Hunde: 2 ältere Huskys, ruhig, beliebt bei allen Nachbarn, nicht aggressiv, bellen nicht. Meine Nachbarin zur linken Seite hin wirft Futter über den Zaun (ungeeignete Lebensmittel, kein Hundefutter), weil sie "den Hunden etwas Gutes tun möchte". Auf unsere Nachfrage hin verneinte sie, dass sie das täte. Ich habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass unser Rüde Flash, 10 Jahre alt, Nierenprobleme hat und Spezialfutter vom Tierarzt bekommt. Auch seine Leckerlis sind durch einenganz geringen Proteingehalt auf seinen Gesundheitszustand abgestimmt. Am Donnerstag, den 18.05.2023 habe ich sie nun dabei beobachtet, dass sie wieder Teile von irgend etwas Selbstgebackenem (sah aus wie altes Brot) über den Zaun wirft und unseren Hund damit anlockt, vom Boden zu fressen! Ein No-GO für jeden erfahrenen Hundebesitzer. Zur Rede gestellt rechtfertigte sie sich: "ist ja ganz ohne Zucker". Unsere Hunde werden liebevoll mit Leckerlis aus der Hand gefüttert und bekommen ihr tägliches Essen in ihren Näpfen, Premium Futter bzw. für Flash spezielles Futter für eine Nierendiät. Ein persönliches Gespräch war wegen Aggressivität des Ehemannes nicht möglich. Ich will meine Nachbarn jedoch davon abhalten - auch aus rechtlicher Sicht - irgendetwas über den Zaun zu werfen, um unsere Hunde anzulocken. Die Nachbarin hat 2 Katzen und Null Ahnung von Hundehaltung. Es wurde schon früher Suppe mit Nudeln über den Zaun geschüttet - und natürlich die Täterschaft verneint. Einen anderen Zugang zu diesem Teil unseres Gartens gibt es nicht. Mündliche Abmahnungen von meinem Sohn und mir wurden ignoriert. Ich will in einem Brief die Unterlassung fordern und mit evtl. Konsequenzen drohen. wie kann ich vorgehen, wie ist die Rechtslage? Flash kann durch falsches Futter sehr krank werden und außerdem ist es völlig falsch, Hunde dazu zu ermuntern, Futter vom Boden zu essen (mögliche Gefahren durch vergiftetes Futter). Ich bitte um eine Antwort, wie ich mich - rechtlich gesehen - richtig verhalte und unsere Hunde vor so viel "falscher Liebe" schützen kann. Mit freundlichen Grüßen Gaby G.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da dieses übergriffige Verhalten Ihrer Nachbarin durch Erklärungen und auch durch mündliche Verbote offensichtlich nicht zu stoppen ist, sollte sie nun schriftlich aufgefordert werden, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihre beiden Hunde – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen, weisen Sie auf die Krankheit Ihres Rüden hin und kündigen an, dass Sie etwaige Tierarztkosten, die aufgrund der weiteren Fütterung der Nachbarin entstehen werden, geltend zu machen.
 
Auch es sich bei dem Urteil des Landgericht München I vom 25.01.2019 um einen Freigänger handelte, so ist es dennoch auch auf Ihre Hunde anwendbar, da es sich mit den Eigentumsbefugnissen eines Tierhalters nach § 903 BGB beschäftigt und das Gericht klar festgestellt hat, dass der Eigentümer Dritte von der Einwirkung auf seine Tiere auszuschließen kann und dass Dritte diese Entscheidung zu respektieren haben.
 
Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Ob Sie dies selbst machen oder direkt einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen, bleibt Ihnen überlassen, in manchen Fällen, hat ein Anwaltsschreiben aber schon eine abschreckende Wirkung und zeigt, dass „Sie es ernst meinen“.
 
Wenn es Ihnen jedoch möglich erscheint, eine gütliche Lösung zu finden und um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der nicht selten aus solchen Anlässen folgt, zu vermeiden könnte ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.

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