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Habe eine 7 Jährige Hündin unwissentlich trächtig verkauft

von Helene B.

Ich meinerseits habe die Hündin vor 2 Tagen einer TA vorgestellt und bei der Hündin wurden alle Impfungen erneuert und ich wusste wirklich nicht wie und wo die Hündin trächtig werden könnte, denn sie war im Herbst vergangenen Jahres läufig und musste eigentlich kurz nach dem sie ermittelt wurde auch erst läufig werden nun stellen sie mir alle Rechnungen es sind insg 3 wo alles mögliche steht wie Paradantose entfernen ect unter anderen kastration alles schnell 1000 euro und das übersteigt auch den Kaufpreis was kann ich tun ? Es wurde auch ein Ebay-Kleinanzeiger-Kaufvertrag abgeschlossen, in dem auch die Mangelhaftung ausgeschlossen ist. Vielen Dank im Voraus Liebe Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da die Käufer „nur“ die Tierarztkosten erstattet bekommen wollen aber nicht den Kaufpreis, nehme ich an, dass sie die Hündin behalten wollen, sprich weder vom Kaufvertrag zurücktreten noch ihn wegen einer möglichen Täuschung anfechten wollen. Wichtig zu wissen wäre jedoch auch, wie die Käufer hinsichtlich der ungeborenen Welpen entschieden haben und ob dafür noch weitere Folgekosten entstehen könnten.
Hier kommen verschiedene Rechtsfragen zusammen. Um zu prüfen, ob und welche Rechnungsposten Sie den Käufer erstatten müssten, müsste der Kaufvertrag vorliegen , der Gewährleistungsausschluß in dem Kaufvertrag auf Wirksamkeit geprüft werden und welche Behandlungen hiervon betroffen sind, z.B. die Parodontosebehandlung, die schließlich nichts mit der Trächtigkeit in Verbindung steht. Auch bezüglich der Kastration müssten die Käufer darlegen, ob diese notwendig war und in Verbindung mit der Trächtigkeit stand. Hierzu müssten tierärztliche Berichte vorliegen.
Da man die Haftung vor Vorsatz und Fahrlässigkeit nicht ausschließen kann, müsste anhand der Einzelheiten Ihres Falles geprüft werden, ob Sie nachweisen können, dass Sie keine Kenntnis hatten bzw. auch nicht hätten haben müssen.
Versuchen Sie sich zunächst gütlich mit den Käufern zu einigen und halten das Ergebnis schriftlich fest. Sollte die Käufer auf die gesamte Summe bestehen oder sogar auch noch den Kaufpreis zurückfordern ohne die Hündin zurückgeben zu wollen, sollten Sie anwaltlich beraten lassen.
 

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