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Besitzerwechsel ohne Vertrag

von Berit L.

Guten Tag, ich habe vor 4 Wochen unsere Tagespflegehündin als Dauerhündin übernommen. Die Hündin war bereits bei Tasso in der Vermittlung und es wurde durch einen shelter schon eine Familie gefunden. Durch Zufall habe ich dies mitbekommen und nahm umgehend Kontakt mit dem shelter und der ehemaligen Besitzerin auf. Diese entschied nach einem Tag Überlegung, dass ich die Hündin bekommen soll und hat sie aus der Vermittlung genommen. Nun lebt die Hündin bei mir und meiner Tochter. Sie war von Anfang an die Patin der Hündin. Die ehem. Besitzerin brachte uns die Hündin mit all ihren Sachen, außer Impfausweis und Papiere. Die Herausgabe verweigerte sie. Nun teilte sie mir mit, den Hund wieder zu holen, weil sie sie vermisst. Wir haben bei der Übergabe besprochen, daß sie vorläufig noch die Vers. und Futterkosten übernimmt , bis meine eigene Hündin (schwer krank) über die Regenbogenbrücke geht. Nun teilte sie uns mit, dass sie ihre ehem. Hündin wieder haben will und auch ein Recht auf sie hat, da es ja ihre ist. Diese Person ist gesundheitlich (psychisch) angeschlagen und sie hat deshalb die Hündin in die Vermittlung gegeben, nun sei sie wieder gefestigt und würde dem Hund wieder gerecht werden. Ich befürchte, dies ist nicht von Dauer und bin mir sicher, dass sie in kurzer Zeit wieder abgestoßen wird. Welche Möglichkeiten gibt es, unseren neuen Seelenhund zu behalten, oder müssen wir sie in eine ungewisse instabile Zukunft zurückgeben? Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Informationen!!! Herzliche Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider erlebe ich die geschilderte Situation, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben, Sie den Verkauf bereuen oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten.
Zunächst allgemeines vorweg. Die Rückforderung durch den Verkäufer ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Auch wenn es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt, so wird in der Regel ein wirksamer mündlicher Kaufvertrag geschlossen, problematisch ist dann nicht die Wirksamkeit, sondern dessen Beweisbarkeit.
In Ihrem konkreten Fall ist jedoch zu prüfen, was genau Sie mit der Vorbesitzerin vereinbart haben bzw. ob Sie Ihr einen Betrag als Kaufpreis gezahlt haben. Aus Ihrer Schilderung geht dies noch nicht klar hervor, so könnte es sein, dass bisher nur eine Art Vorvertrag geschlossen wurde (hierfür spräche z.B. dass die Dame Ihnen die Papiere zu dem Hund nicht übergeben hat und auch dass sie weiterhin die Futter- und Versicherungskosten trägt) oder das doch ein Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag vereinbart wurde, wobei hier zu prüfen, ist ob die weitere Kostentragung bis zum Tode Ihrer Hündin eine aufschiebende Bedingung o.ä. ist.
Sollten Sie keine gütliche Lösung finden oder sollte die Dame auf die Herausgabe bestehen wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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