zurück zur Übersicht Versorgung Kater nicht möglich 23.05.2023 von Thorsten W. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit vielen Jahren bei Ihnen mit meinen Haustieren registriert, und hatte dadurch schon mal das Glück, dass mein Kater vor Jahren wieder gefunden wurde. Vielen Dank. Heute habe ich ein besonderes Anliegen. Meine Freundin hat sich von deinem Mann vor 2 Jahren getrennt. Aus gutem Willen und zum Wohle des Katers, hat sie ihn bei sich in der Wohnung aufgenommen. Da er aus beruflichen Gründen sich nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit um Ihn kümmern kann. Hierbei wurde die mündliche Vereinbarung getroffen, dass ihr Ex-Mann für alle Kosten ( Futter / Tierarzt usw. ) aufkommt. Dies geschieht leider nicht. Da sie sich nun in einer Privatinsolvenz befindet, hat sie keine Möglichkeit mehr die anfallenden Kosten zu tragen. Der Kater hat bereits das stolze Alter von 19 Jahren erreicht, und braucht auf Grund einer Blasenschwäche dringend eine tierärztliche Versorgung. Welche Möglichkeiten gibt es um den Kater weiter zu helfen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst sollte Ihre Freundin Ihren Ex-Mann zur Zahlung der geschuldeten sowie der entstehenden Kosten für den Kater auffordern und ihm eine Frist setzen. Inwieweit dieser (eventuelle) Zahlungseingang allerdings Auswirkungen auf die Privatinsolvenz hat, sollte sie vorab mit ihrem/ihrer Insolvenzverwalter/in besprechen und auch ob es eine Möglichkeit gibt, den Betrag geltend zu machen. Falls es in dem Wohnort Ihrer Freundin z.B. eine Ausgabestelle der Tiertafel gibt oder eine örtlichen Katzenschutzverein, sollte sie dort nach Hilfe fragen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst sollte Ihre Freundin Ihren Ex-Mann zur Zahlung der geschuldeten sowie der entstehenden Kosten für den Kater auffordern und ihm eine Frist setzen. Inwieweit dieser (eventuelle) Zahlungseingang allerdings Auswirkungen auf die Privatinsolvenz hat, sollte sie vorab mit ihrem/ihrer Insolvenzverwalter/in besprechen und auch ob es eine Möglichkeit gibt, den Betrag geltend zu machen. Falls es in dem Wohnort Ihrer Freundin z.B. eine Ausgabestelle der Tiertafel gibt oder eine örtlichen Katzenschutzverein, sollte sie dort nach Hilfe fragen.