zurück zur Übersicht freilaufender Hund tötet häufig Katzen aus der Nachbarschaft 25.08.2012 von Kathrin U. Der altdeutsche Schäferhund-Rüde des ansässigen Großbauern hier im Dorf wurde schon wiederholt dabei beobachtet, dass er Katzen (meist junge, aber auch ältere) getötet hat. Der Besitzer wurde auch schon beim Ordnungsamt gemeldet, eine Folge war, dass der Hund einige Zeit mit Maulkorb herumlief und auch mal an der Leine, das hielt aber nicht lange vor. Ich glaube, er mußte auch mal ein Hundetraining absolvieren. Der Besitzer mag selbst keine Katzen und ist von dem Leid, das er besonders bei Kindern verbreitet, die um ihre Haustiere trauern, wenig beeindruckt. Desweiteren ist er der Arbeitgeber vieler Leute hier im Dorf, weswegen sich manche nicht trauen, ihn anzuzeigen. Ich selbst habe Angst um unseren Kater, der uns manchmal ins Dorf hinterherläuft. Was können wir hier im Dorf tun, damit der Hundebesitzer sein Verhalten dauerhaft ändert? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Weg zum Ordnungsamt war schon der richtige Weg, da nur die Behörde die Hundehaltung überwachen und geeignete Maßnahmen wie Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang etc. anordnen kann. Wenden Sie sich daher bei jedem Verstoß wieder dorthin. Am Besten wäre es, wenn sich sämtliche Betroffene an das Amt wenden, was jedoch auf Grund Ihrer genannten Gründe wahrscheinlich nicht passieren wird. Zusätzlich könnten Sie sich wegen einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz an die Polizei wenden. Sofern eindeutig bewiesen werden kann, dass der Hund die Katzen tötet, ist der Hundehalter gesetzlich verpflichtet den Haltern der getöteten Katzen Schadensersatz zu leisten. Vielleicht lässt ihn das endlich umdenken!
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Weg zum Ordnungsamt war schon der richtige Weg, da nur die Behörde die Hundehaltung überwachen und geeignete Maßnahmen wie Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang etc. anordnen kann. Wenden Sie sich daher bei jedem Verstoß wieder dorthin. Am Besten wäre es, wenn sich sämtliche Betroffene an das Amt wenden, was jedoch auf Grund Ihrer genannten Gründe wahrscheinlich nicht passieren wird. Zusätzlich könnten Sie sich wegen einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz an die Polizei wenden. Sofern eindeutig bewiesen werden kann, dass der Hund die Katzen tötet, ist der Hundehalter gesetzlich verpflichtet den Haltern der getöteten Katzen Schadensersatz zu leisten. Vielleicht lässt ihn das endlich umdenken!