Rechtliche Tipps

So erstatten Sie wirksam Strafanzeige

Rechtliche Tipps für den Welpenkauf © TASSO e.V.
Mit einer Strafanzeige können Welpenhändler aus dem Verkehr gezogen werdnen.

1. Wo und wie?

Grundsätzlich können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige erstatten. Zwingende formelle Voraussetzungen gibt es nicht, daher können Sie die Anzeige mündlich oder schriftlich erstatten. Am wirksamsten ist es jedoch, eine schriftliche Anzeige zu fertigen, Beweismittel beizufügen und an die Staatsanwaltschaft zu schicken. Sofern Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchten, müssen Sie ausdrücklich darauf hinweisen.

2. Anonym oder unter Nennung des Namens?

Sobald das Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, wird der Händler bzw. die Händlerin von der Polizei als „Beschuldigte“ vorgeladen, um eine Aussage zu den Vorwürfen zu machen. Bereits in diesem Stadium kann eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mit der Vertretung und der Akteneinsicht beauftragt werden. Da sich auch Ihre Strafanzeige in der Akte befindet, erlangt die beschuldigte Person automatisch Kenntnis davon, wer sie angezeigt hat. Möchten Sie nicht in Erscheinung treten, können Sie die Anzeige auch anonym erstatten, da sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft verpflichtet sind, begründeten Hinweisen nachzugehen, die auf eine Straftat hindeuten, so also auch den Hinweisen aus einer anonymen Strafanzeige. Dies hat jedoch auch Nachteile. Zum einen stehen Sie als wichtige:r und womöglich einzige:r Zeug:in nicht mehr zur Verfügung. Zum anderen können Sie nicht über den Ausgang des Verfahrens benachrichtigt werden, was jedoch für die Durchsetzung zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sehr hilfreich wäre.

3. Inhalt einer Strafanzeige

1. Betreff: 
„Strafanzeige wegen Betruges, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und aller weiterer in Betracht kommender Delikte“
2. Name und Adresse der Anzeigenerstatter:innen
3. Name und Adresse der Täter:innen
4. Adresse des Verkaufsraumes/Zwingeranlage und detaillierte Beschreibung der Zustände (wenn möglich Fotos)
5. Datum und Uhrzeit der Besuche/Gespräche, Name und Anschrift anwesender Personen

6. Sachverhaltsschilderung
Schildern Sie den Vorgang so konkret wie möglich. Verzichten Sie auf Gefühligkeit und Kraftausdrücke. Beschreiben Sie Ihr Anliegen sachlich, strukturiert und für einen Unbeteiligten nachvollziehbar. Beschreiben Sie den Hund und die aufgetretenen Krankheiten detailliert (Rasse, Fellfarbe, Geschlecht, Chip-Nummer, Tätowierung, Diagnosen, Todesursache, etc.).

Weitere Auffälligkeiten, die auf eine Straftat hinweisen können, könnten zum Beispiel sein:

  • notwendige Impfungen und Genehmigungen fehlen
  • es wurden gefälschte Impfausweise ausgehändigt
  • der verkaufte Welpe wurde früher als im Alter von acht Wochen von der Mutter getrennt und transportiert
  • Aussagen/Versprechungen/Anpreisungen des Verkäufers erweisen sich als unwahr

7. Beweismittel aufzählen und beifügen:

  • Ausdruck der Annonce (Wichtig!)
  • Kaufvertrag/Quittung
  • Fotos (Auf Rückseite beschriften)
  • Schriftverkehr (Briefe, E-Mails, eventuell SMS)
  • Tierärztliche Bescheinigungen, etc.
8. Zeugen, Name und Anschrift (auch an die Tierärzt:innen als Zeugen denken)
9. Bitte um Mitteilung des Aktenzeichens und Antrag über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden
10. Datum, Unterschrift

4. Was kann man noch tun?

Zusätzlich können Sie folgende Ämter informieren:

  • das zuständige Ordnungsamt
  • die zuständige Veterinärbehörde
  • das zuständige Gewerbeaufsichtsamt und
  • das zuständige Finanzamt

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