In Deutschland gibt es keine einheitliche Pflicht, eine Haftpflicht- oder Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Für Katzen gibt es in der Regel keine gesetzlichen Vorschriften. Für sie muss auch keine extra Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da Schäden, die durch Katzen entstehen, meist in der Privathaftpflichtversicherung mit umfasst sind. Für Hunde gilt in einigen Bundesländern wie beispielsweise Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine allgemeine Versicherungspflicht. Alle anderen Bundesländer schreiben den Nachweis über das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde(-rassen) vor.
Wenn Sie einen Halter mit Tier bei sich in der Mietwohnung aufnehmen, kann es durchaus sein, dass Ihr Vermieter auch eine Tierhaftpflichtversicherung verlangt, damit eventuelle Schäden abgesichert sind.
Viele Versicherungen bieten Unterstützung für Flüchtlinge aus der Ukraine an. So sind meist Geflüchtete mit ihren Haustieren bei den Unterkunftsanbietern mitversichert. Treten Sie diesbezüglich am besten mit Ihrer Versicherung in Kontakt und klären Sie alle Versicherungsdetails ab, bevor Sie einem Halter mit Tier ein Zuhause auf Zeit schenken.