zurück zur Übersicht Anfrage zum neuen Tierarzneimittelgesetz / Apothekerverordnung 14.12.2022 von Ursula K. Sehr geehrte Damen und Herren, da es sich sehr schwierig gestaltet, zur obigen Gesetzesneuerung klare Aussagen zu erhalten, wende ich mich auch an Sie. Mein Hund Maxi ist Epileptiker und erhält das Medikament Luminaletten 15 mg. Bisher war zur Abgabe dieses Medikamentes durch meinen Tierarzt nur die jährliche Blutuntersuchung und Spiegelmessung des Phenobarbitalspiegels nötig. Ansonsten konnte ich die Tabletten telefonisch beim Tierarzt bestellen und dann ohne Mitnahme des Hundes abholen. Bei der heutigen Bestellung wurde mir mitgeteilt, dass nunmehr eine vierteljährliche allgemeine Untersuchung des Hundes nötig sei. Diese beinhaltet unlogischerweise nur Temperaturmessung, Abtasten des Bauches und Kontrolle von Augen und Ohren, was zur Beurteilung der eigentlichen Erkrankung Epilepsie keinerlei Aussagekraft hat. Andere von Epilepsie betroffene Hundehalter haben bisher von ihren Tierärzten keine solche Anweisung erhalten und mir drängt sich der Begriff Geldmacherei auf. Können Sie mir irgendwelche Hilfen zu diesem Thema geben? Mit freundlichen Grüßen Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau K., die Abgabe von Medikamenten setzt eine regelmäßige Untersuchung des Tieres voraus. Ihr Tierarzt handelt auf dieser Grundlage. Inwieweit die Tierärzte in Ihrer Umgebung diese Vorschrift unterschiedlich auslegen, kann ich leider nicht beurteilen. Viele Grüße, B. Schmidt
Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau K., die Abgabe von Medikamenten setzt eine regelmäßige Untersuchung des Tieres voraus. Ihr Tierarzt handelt auf dieser Grundlage. Inwieweit die Tierärzte in Ihrer Umgebung diese Vorschrift unterschiedlich auslegen, kann ich leider nicht beurteilen. Viele Grüße, B. Schmidt