Städte & Gemeinden

Gemeinsam für unsere Tiere

Strassenschilder an einer Kreuzung. © Clipdealer
Den Tierschutzgedanken durch regelmäßigen Austausch gemeinsam umsetzen.

Die Zusammenarbeiten zwischen TASSO und den Städten und Gemeinden in Deutschland findet auf ganz unterschiedlichen Ebenen statt. Sei es im Kampf gegen das Katzenelend oder in der Rückvermittlung entlaufener Tiere: Nur durch eine intensive Zusammenarbeit können beide Seiten ihre Ziele in Sachen Tierschutz erreichen. Ein stetiges Miteinander für das Wohl unserer Tiere ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung des Tierschutzgedankens.

Jährliche Kostenersparnis in Millionenhöhe

TASSO weiß, dass viele Städte und Kommunen immer wieder vor neuen und kostspieligen Herausforderungen stehen und am Rande ihrer finanziellen Kapazitäten arbeiten. Umso wichtiger ist es, unnötige Ausgaben zu verhindern, beispielsweise im Umgang mit Fundtieren.

Jährlich gelangen zigtausend entlaufene Katzen und Hunde in deutsche Tierheime. Sind diese weder mit einem Transponder gekennzeichnet, noch bei TASSO registriert, gehen die Chancen auf eine Rückvermittlung gegen Null. Aus diesem Grund verbleiben Fundtiere so lange im Tierheim, bis sie in ein neues Zuhause vermittelt werden. Dadurch verursachen sie hohe und unnötige Kosten, die anteilig an die Kommunen und Städte weitergegeben werden. Das muss nicht sein: Denn ist ein Fundtier gekennzeichnet und bei TASSO registriert, bleibt es nicht im Tierheim. TASSO vermittelt jährlich knapp 100.000 entlaufene Tiere an ihre Halter zurück und entlastet auf diese Weise auch die öffentliche Hand, indem es den Tierheimen jährlich Kosten in Höhe von 11 Millionen Euro erspart. Aber es geht noch besser: Wären deutschlandweit alle Haustiere bei TASSO registriert, könnten Kommunen und Tierheime ihre Kassen sogar um 27 Millionen Euro jährlich entlasten.

Seit über 40 Jahren können Kommunen und Städte auf TASSO, das größte kostenlose Haustierregister Europas, zählen: Unterstützen Sie unsere Aufklärungsarbeit, indem Sie den Bürgern und Bürgerinnen Informationsmaterial von TASSO zur Verfügung stellen, und tragen Sie dazu bei, dass noch mehr Tiere registriert werden.

Auch tote Fundtiere haben ein Zuhause

Leider werden Halter toter Tiere nur selten ermittelt. Findet man auf der Straße ein totes Tier, wird in der Regel die Gemeinde oder Polizei informiert. Diese kontaktiert eine meist privatwirtschaftlich organisierte Tierkörperbeseitigungsgesellschaft in der näheren Umgebung, die das tote Tier abholt und später entsorgt. Leider kümmern sich die wenigsten dieser Gesellschaften darum, das Tier zu identifizieren, um dem Halter damit endlich Gewissheit zu verschaffen, was mit seinem tierischen Begleiter geschehen ist. Oft ist ihnen gar nicht bewusst, dass es möglich ist, über die Chip- oder Tätowierungsnummer den Halter ausfindig zu machen.

Ein Lesegerät, das es schon für kleines Geld gibt, liest die meist linksseitig injizierte 15-stellige Transpondernummer (Chipnummer) im Schulterbereich des Tieres ab. Das gleiche gilt für die Tätowierungsnummer, die man im Ohr oder der Schenkelinnenseite des Tieres findet. Wenn das Tier registriert ist, kann TASSO anhand dieser Nummern den Halter zuordnen und informieren.

München ist im Zusammenhang mit toten Fundtieren Vorzeigestadt in Deutschland. Die Tiertrauer München, eines von zwölf Krematorien in Deutschland, hat mit der Stadt München und der Abfallgesellschaft vor mittlerweile über zehn Jahren beschlossen, dass tote Fundtiere nur noch von der Tiertrauer abgeholt werden. Für die Stadt ist es eine Entlastung, für die Tiertrauer München eine Herzensangelegenheit. In Zusammenarbeit mit TASSO versuchen die Mitarbeiter des Krematoriums die Halter der verstorbenen Tiere ausfindig zu machen, um sie über das Schicksal ihrer Vierbeiner zu informieren.

Städte, die Interesse haben, das Münchner Konzept näher kennenzulernen, können Herrn Damaske von der Tiertrauer München gerne unverbindlich anrufen (Telefonnummer: 0 89 / 94 55 37-0), um von seinen Erfahrungen zu profitieren.

Mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gegen das Katzenelend

Seit Jahren steigt die Zahl der freilebenden Katzen unaufhörlich an und damit einhergehend nimmt das Katzenelend immer stärker zu, da geschlechtsreife Katzen jährlich zwei bis drei Würfe mit vier bis acht Jungen zur Welt bringen können. Deshalb leben schätzungsweise zwei Millionen herrenlose Katzen in Deutschland, die letztendlich von Katzen abstammen, die zuvor in häuslicher Gemeinschaft mit dem Menschen lebten.

Zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland haben das Problem der unkontrollierten Fortpflanzung freilebender Katzen inzwischen erkannt und sind dem Lösungsansatz der Stadt Paderborn gefolgt, die seit 2008 Katzenhaltern die Kastration und Kennzeichnung ihrer Katzen im Rahmen einer kommunalen Verordnung verpflichtend vorschreibt. Nur durch die Kastration und Kennzeichnung freilebender Katzen und von Katzen mit Zugang ins lässt sich die unkontrollierte Vermehrung herrenloser Katzen wirksam begrenzen.

Die Städte und Gemeinden haben die rechtliche Kompetenz durch Gefahrenabwehrverordnung eine Kastrationspflicht für Katzen einzuführen. Zielführend ist diese ordnungspolitische Maßnahme allerdings nur bei einer gleichzeitigen Registrierung der Katzen in einem zentralen Register. Auf diese Weise lässt sich die Kastration nachvollziehen und Fundkatzen können umgehend wieder an ihre Halter zurückvermittelt werden. Den Kommunen bleiben so die Kosten für die Unterbringung dieser Fundtiere in den Tierheimen erspart.

Darmstadt hat es im Juli 2015 vorgemacht und per Katzenschutzverordnung beschlossen, dass Katzenhalter ihre Tiere im gesamten Stadtgebiet kastrieren, mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen und bei TASSO eintragen lassen, bevor sie ihnen Zugang ins Freie gewähren. Damit wurde sogar erstmals eine Verordnung zur Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen mit Freigang auf den Weg gebracht, die nicht auf dem Ordnungsrecht, sondern auf dem Tierschutzgesetz basiert.

Bitte nehmen Sie sich an dieser Vorgehensweise ein Beispiel: Übernehmen Sie die Verantwortung für die Katzen in Ihrem Gemeindegebiet und erlassen Sie eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht in Ihrer Gemeindesatzung für Katzenhalter, die ihren Katzen Zugang ins Freie gewähren.

Bevor Sie uns eine Auskunftsanfrage zu Tierhalterdaten zukommen lassen, beachten Sie bitte, dass eine Übermittlung der persönlichen Daten an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden nur im Rahmen der einschlägigen Gesetze erfolgen darf. Dies bedeutet, dass wir für die Weitergabe dieser Daten entweder die Einwilligung des Betroffenen benötigen, falls es um die Rückvermittlung eines entlaufenen Tieres geht, oder Sie müssen uns unbedingt die gesetzliche Grundlage nennen, also den vollständigen Paragraphen bzw. die Paragraphenkette für Ihre Auskunftsanfrage mitteilen, aus der sich die Pflicht oder zumindest die Zulässigkeit und die Erforderlichkeit der Datenübermittlung im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen an Sie ergeben.

Für Auskunftsanfragen, die nicht zwecks Rückvermittlung eines entlaufenen Tieres, sondern die im Rahmen von Ermittlungsverfahren, Verfolgung von Straftaten etc gestellt werden, benötigen wir die gesetzliche Grundlage, die Sie berechtigt, uns zur Auskunft aufzufordern sowie die vollständige Paragraphenkette, die uns zur Aussage verpflichtet.

Damit wir Ihre Auskunftsanfrage schnell und im Idealfall ohne weitere Rückfragen bearbeiten können, senden Sie diese bitte mit den oben genannten Angaben an datenschutz@tasso.net Gerne überprüfen wir Ihre Angelegenheit und melden uns zeitnah bei Ihnen.

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