zurück zur Übersicht Falsche Gültigkeit im Impfpass des Hundes 30.01.2023 von Madeleine G. Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema Impfung und Gültigkeit. Wir haben einen Hund aus dem Tierschutz (aus Spanien). Der Hund hat am 10.03.2022 und am 31.03.2022 eine Tollwutimpfung mit Novibac Rabia bekommen, dokumentiert durch den Tierarzt in Spanien in seinem Impfpass. Im Anschluss ist der Hund zu uns nach Deutschland gekommen. Leider wurde im Impfpass die Gültigkeit der Impfung mit nur einem Jahr eingetragen, also bis 10.03.2023. Laut unserer Tierärztin und den Informationen auf der PEI Seite (https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/arzneimittel/immunitaetsdauer-tollwutimpfstoffe-veterinaer.pdf?__blob=publicationFile&v=4 ) ist die Impfung aber drei Jahre gültig und nicht nur ein Jahr. Wir möchten gerne mit dem Hund ins Ausland reisen, ihm aber ersparen, dass er nochmal bzw. schon wieder gegen Tollwut geimpft werden muss. Was kann man hier tun? Kann ich mir ein offizielles Schreiben einer Behörde über die Gültigkeit des Impfstoffs ausstellen lassen? Oder könnte ein Amtstierarzt eine offizielle Korrektur im Impfpass durchführen? Bitte um Hilfe und Rückmeldung! Vielen Dank und viele Grüße Dr. Madeleine G Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau G., nach meinem Kenntnisstand kann nur der Tierarzt, der die Impfung durchgeführt hat, die Daten korrigieren. Alles andere fällt leider unter Urkundenfälschung. Sie können natürlich gleichwohl einmal beim Amtstierarzt nachfragen, ob das dort mittlerweile anders gesehen bzw. gehandhabt wird. Eine neue Tollwuttimpfung mit korrektem Eintrag der Gültigkeit steht ja weiterhin als Option zur Verfügung. Beste Grüße Anette Fach
Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau G., nach meinem Kenntnisstand kann nur der Tierarzt, der die Impfung durchgeführt hat, die Daten korrigieren. Alles andere fällt leider unter Urkundenfälschung. Sie können natürlich gleichwohl einmal beim Amtstierarzt nachfragen, ob das dort mittlerweile anders gesehen bzw. gehandhabt wird. Eine neue Tollwuttimpfung mit korrektem Eintrag der Gültigkeit steht ja weiterhin als Option zur Verfügung. Beste Grüße Anette Fach