zurück zur Übersicht Impfstoff mit abgelaufenem Verfalldatum 11.03.2010 von Anke B. Guten Tag, Mein Hund wurde versehentlich vom Tierarzt mit einem Impfstoff gegen Tollwut und Leptospirose (Enduracell LR, entspricht in Deutschland Enduracell LT) geimpft, dessen Verfalldatum zum Zeitpunkt der Impfung seit 5 Tagen abgelaufen war. Laut Aussage des Tierarzts kann dies keinerlei nachteilige Folgen für den Hund haben. Er schlägt mir vor, das Tier kostenlos noch einmal zu impfen (die Impfung mit dem abgelaufenen Impfstoff liegt sieben Wochen zurück). Kann die nochmalige Impfung meinem Hund schaden? Und ist bei der Leptospirose erneut eine volle Grundimmunisierung erforderlich? Die Erstimpfung gegen Leptospirose (und Tollwut) erfolgte Ende Januar 2009, Wiederholungsimpfung Leptospirose Ende Februar 09, Auffrischung Tollwut + Leptospirose (mit dem abgelaufenen Impfstoff) Ende Januar 2010. Mein Hund ist 7 Jahre alt und wurde wohl einmal als Welpe und dann bis zum Jahr 2009 nie wieder geimpft (ich habe ihn 2009 aus dem Tierschutz übernommen). Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau B., Ihr Hund ist durch die 2 Impfungen im Januar und Februar korrekt grundimmunisiert worden und Sie haben ihn zum richtigen Zeitpunkt nachimpfen lassen. Ein Impfstoff, der seit 5 Tagen abgelaufen ist, kann meiner Einschätzung nach weder einen Schaden anrichten, noch ist er in seiner Wirkung vermindert. Die Haltbarkeit von Impfstoff, der neu nachbestellt wird, liegt bei ca 1,5 bis 2 Jahren, so dass 5 Tage im Vergleich dazu sehr wenig Zeitunterschied ausmachen. Eine nochmalige Impfung ist meines Erachtens nicht notwendig, wird aber wahrscheinlich auch keinen Schaden anrichten. Mit freundlichen Grüßen B. Schmidt
Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau B., Ihr Hund ist durch die 2 Impfungen im Januar und Februar korrekt grundimmunisiert worden und Sie haben ihn zum richtigen Zeitpunkt nachimpfen lassen. Ein Impfstoff, der seit 5 Tagen abgelaufen ist, kann meiner Einschätzung nach weder einen Schaden anrichten, noch ist er in seiner Wirkung vermindert. Die Haltbarkeit von Impfstoff, der neu nachbestellt wird, liegt bei ca 1,5 bis 2 Jahren, so dass 5 Tage im Vergleich dazu sehr wenig Zeitunterschied ausmachen. Eine nochmalige Impfung ist meines Erachtens nicht notwendig, wird aber wahrscheinlich auch keinen Schaden anrichten. Mit freundlichen Grüßen B. Schmidt