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Kostenbeteiligung bei Katzenschnupfen

von Silvia W.

Hallo, ich habe mir 2 Katzen (ca. 9 Monate alt) aus dem Tierheim geholt, die geimpft waren (allerdings lagen zwischen den Impfungen 8 Wochen und nicht wie mir jetzt erst bekannt 4 Wochen) beide Katzen haben nun - trotz Wohnungshaltung - Katzenschnupfen. Kann ich das Tierheim regresspflichtig machen oder an den Kosten beteiligen? Beide Katzen wurden mir als gesund übergeben. Vielen Dank im voraus Silvia W.

Tierärztin Dr. Bettina Schmidt

Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt

Sehr geehrte Frau W., ich bezweifle, dass Sie ein Anrecht auf eine Kostenübernahme durch das Tierheim haben. Auch bei korrekt geimpften Katzen besteht nie eine hundertprozentige Sicherheit, dass das Tier vor einer Infektion geschützt ist. Eventuell gab es damals Gründe, die das Impfintervall verlängert haben. Dazu kommt, dass Katzenschnupfen eine Faktorenerkrankung ist, das heißt, es spielen mehrere Krankheitserreger zusammen. Katzenschnupfen wird durch Herpes- und Caliciviren sowie durch Bakterien ausgelöst. Die Impfung erhöht nur die Antikörper gegen das feline Rhinotracheitis-Virus und Calici-Virus, gegen die bakterielle Komponente des Katzenschnupfens wird i.d.R. nicht geimpft. Eventuell wäre es möglich, dass Sie dem Tierheim Ihre Situation schildern und bei Bedarf vielleicht eine Beteiligung an den Kosten erwirken können. Sicher spielt es auch eine Rolle, ob die Katzen schon bald nach dem Tierheimaufenthalt oder erst viele Monate später erkrankt sind. Mit freundlichen Grüßen B. Schmidt

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