zurück zur Übersicht Kastration und Tollwutimpfung 08.09.2010 von Sandra P. Wir lassen unseren ca. 3 Monate alten Kater CHARLY kastrieren, und ich wollte nur mal fragen ab wann man einen Kater eigentlich kastrieren lassen darf? Und ist es Pflicht eine Katze gegen Tollwut zu impfen? Wenn nicht, sollte man es trotzem machen? EURE SANDRA Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrter Frau P., für die Kastration von Katern gibt es kein festgelegtes Mindestalter. In Deutschland werden Katzen überwiegend mit einem Alter von 5-6 Monaten kastriert. In anderen Ländern wie z.B. den USA werden die Tiere bereits im ALter von 8-12 Wochen kastriert. In Deutschland gibt es keine Impfpflicht gegen Tollwut. Momentan gilt Deutschland auch als Tollwutfrei. Dies kann sich aber jederzeit aufgrund der für Tiere offenen Grenzen und dem Vorkommen von Tollwut in Nachbarländern ändern. Wenn ein Tier in eine Situation kommt, in der plötzlich ein Tollwutverdacht im Raum steht (meist im Rahmen von Bißverletzungen von Mensch oder Tier), ist es bedeutsam, dass Sie als Eigentümer eine gültige Tollwutimpfung gegenüber dem Veterinäramt nachweisen können. Bei bestehendem Tollwutverdacht und keiner nachweisbaren gültigen Tollwutimpfung des betreffenden Tieres darf in Deutschland die sofortige tötung des Tieres angeordnet werden. Alternativ kann der Amtstierarzt auch eine Quarantänezeit von sechs Monaten anordnen. Allein wegen dieses zwar kleinen, aber möglichen Risikos, empfeheleich allen Freigängertieren eine gültige Tollwutimpfung. Herzliche Grüße Anette Fach
Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrter Frau P., für die Kastration von Katern gibt es kein festgelegtes Mindestalter. In Deutschland werden Katzen überwiegend mit einem Alter von 5-6 Monaten kastriert. In anderen Ländern wie z.B. den USA werden die Tiere bereits im ALter von 8-12 Wochen kastriert. In Deutschland gibt es keine Impfpflicht gegen Tollwut. Momentan gilt Deutschland auch als Tollwutfrei. Dies kann sich aber jederzeit aufgrund der für Tiere offenen Grenzen und dem Vorkommen von Tollwut in Nachbarländern ändern. Wenn ein Tier in eine Situation kommt, in der plötzlich ein Tollwutverdacht im Raum steht (meist im Rahmen von Bißverletzungen von Mensch oder Tier), ist es bedeutsam, dass Sie als Eigentümer eine gültige Tollwutimpfung gegenüber dem Veterinäramt nachweisen können. Bei bestehendem Tollwutverdacht und keiner nachweisbaren gültigen Tollwutimpfung des betreffenden Tieres darf in Deutschland die sofortige tötung des Tieres angeordnet werden. Alternativ kann der Amtstierarzt auch eine Quarantänezeit von sechs Monaten anordnen. Allein wegen dieses zwar kleinen, aber möglichen Risikos, empfeheleich allen Freigängertieren eine gültige Tollwutimpfung. Herzliche Grüße Anette Fach