zurück zur Übersicht Verpflichtung von Tierärzten zum Scannen von Katzen 03.05.2011 von Julia J. Unsere Freigänger-Katze wurde von übereifrigen "Tierschützern" eingefangen, im Ohr mit einem X gekennzeichnet, einer (sinnlosen da bereits vor 4,5 Jahren erfolgten) Kastrations-OP unterzogen, 5 Tage festgehalten und dann wieder ausgesetzt. Die Katze ist gechipt und bei Tasso registriert. Wir haben Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Meine Frage dazu: Gibt es eine rechtliche Grundlage, die Tierärzte verpflichtet, vor solchen ja nicht unerheblichen Eingriffen eine Katze zu scannen oder handelt es sich da nur um eine "moralische Verpflichtung"? Für die Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus, mit freundlichen Grüßen Julia J. Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau J., es gibt keine ausdrückliche Rechtsgrundlage zu Ihrer Frage. Allerdings sollte jeder Tierarzt aufgrund des Gebotes zur gewissenhaften Berufsausübung, welches in der Berufsordnung der Tierärzte festgelegt ist, ein Fundtier auf eine mögliche Kennzeichnung und Hinweise auf einen Besitzer untersuchen. Ein Fundtier, welche eine Kennzeichnung trägt und zudem registriert ist, darf sicherlich nicht ohne Einverständnis des Besitzers kastriert werden. Eine Ausnahme sind hier Notsituationen bei verunfallten Tieren, in denen der Tierarzt zur Lebensrettung handeln muss. Wahrscheinlich werden Sie zur Klärung des Vorfalls den Rechtsweg einschlagen müssen. Vielleicht ist auch ein persönliches Gespräch mit den Tierschützern und dem Tierarzt möglich, um das Fehlverhalten aufzuzeigen und eventuell eine Einigung oder Entschuldigung ohne Einschaltung eines Anwaltes zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen B. Schmidt
Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau J., es gibt keine ausdrückliche Rechtsgrundlage zu Ihrer Frage. Allerdings sollte jeder Tierarzt aufgrund des Gebotes zur gewissenhaften Berufsausübung, welches in der Berufsordnung der Tierärzte festgelegt ist, ein Fundtier auf eine mögliche Kennzeichnung und Hinweise auf einen Besitzer untersuchen. Ein Fundtier, welche eine Kennzeichnung trägt und zudem registriert ist, darf sicherlich nicht ohne Einverständnis des Besitzers kastriert werden. Eine Ausnahme sind hier Notsituationen bei verunfallten Tieren, in denen der Tierarzt zur Lebensrettung handeln muss. Wahrscheinlich werden Sie zur Klärung des Vorfalls den Rechtsweg einschlagen müssen. Vielleicht ist auch ein persönliches Gespräch mit den Tierschützern und dem Tierarzt möglich, um das Fehlverhalten aufzuzeigen und eventuell eine Einigung oder Entschuldigung ohne Einschaltung eines Anwaltes zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen B. Schmidt