zurück zur Übersicht Welpenabgabe 30.01.2012 von Tina T. Es handelt sich hier um eine Hovawart Hündin die am 12.12.2012, 8 gesunde Welpen zu welt gebracht hat. Die frage ist darf man die Welpen früher als der 8 Woche abgeben wen akute gefahr besteht das die Mutter die Welpen beißen tut und als nur weg schubst? Sie intressiert sich zeit der 3 woche nicht mehr für ihre welpen und zeit da an hat mein Kolleg der die Hündin gehört die welpen mit der Hand aufgezogen. Sie fressen schon vollständig und trinken auch schon wasser. Die Mutter intressiert sich nicht mehr für die Welpen und jetzt ist die frage ob man sie jetzt schon weg geben kann. Das veternär amt macht stress und meint mein Kollege darf sie nicht wegeben erst nach der 8 woche, aber er hat Angst das die Hundemutter die welpen tot beißt wen er mal nicht dabei ist. Kann man als Tierartzt dan was ausstellen das man die welpen dan schon vorherabegen darf? Sie sind zwar noch nicht geeimpft aber das machen dan die neuen Besitzer. Ich danke ihnen schon mal im Voraus lg Tina Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau T., grundsätzlich können Welpen auch vor der 8. Woche abgesetzt und abgegeben werden. Allerdings ist es für die Entwicklung besser, wenn dies erst mit der 12. Woche geschieht. Wenn die Hündin die Welpen verletzt, macht eine frühere Trennung auch Sinn. Wenn jetzt allerdings das Veterinäramt involviert ist, gibt es ja vermutlich dafür Gründe, die mir nicht bekannt sind. Wenn eine Behörde etwas anordnet, kann sich die Hundebesitzerin nur mit dem zuständigen Kollegen auseinandersetzen und den Sachverhalt (die Situation zuhause) schildern und um eine neue Bewertung der Lage bitten bzw. einen Termin zuhause ausmachen. Herzliche Grüße Anette Fach
Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau T., grundsätzlich können Welpen auch vor der 8. Woche abgesetzt und abgegeben werden. Allerdings ist es für die Entwicklung besser, wenn dies erst mit der 12. Woche geschieht. Wenn die Hündin die Welpen verletzt, macht eine frühere Trennung auch Sinn. Wenn jetzt allerdings das Veterinäramt involviert ist, gibt es ja vermutlich dafür Gründe, die mir nicht bekannt sind. Wenn eine Behörde etwas anordnet, kann sich die Hundebesitzerin nur mit dem zuständigen Kollegen auseinandersetzen und den Sachverhalt (die Situation zuhause) schildern und um eine neue Bewertung der Lage bitten bzw. einen Termin zuhause ausmachen. Herzliche Grüße Anette Fach