zurück zur Übersicht Kastration 04.07.2013 von Claudia L. Ich habe eine 1 jährige Hündin aus Rumänien über einen Tierschutzverein. Der Verein schreibt in seinem Schutzvertrag vor, das ich mich verpflichte die Hündin vor der ersten läufigkeit kastrieren zu lassen. Jetzt bin ich aber kein Freund von unnötigen Kastrationen schon gar nicht vor der ersten läufigkeit. Diese hat sie jetzt seit 3 Wochen hinter sich. In dieser Zeit veränderte sie sich extrem. Aus einem lebenslustigen Hund mit viel unsinn im Kopf wurde eine träge Hündin, die an fast nichts mehr Spass hatte. Sie lief fast nur noch teilnamslos neben mir her und machte schon fast einen "depressiven" Eindruck. Jetzt so langsam wird sie wieder etwas lebenslustiger, spielt manchmal aber ist immernoch nicht wieder die alte. Fremde Hunde, die vorher alle freudig begrüsst wurden, werden verängstigt angezickt und sie wird sehr besitzergreifend und eifersüchtig. Macht es in ihrem Fall Sinn, sie kastrieren zu lassen oder kann ich die Hoffnung haben, das die 2. läufigkeit nicht mehr mit so extremen Veränderungen einher geht? Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau L., es kann gut sein, dass Ihre Hündin nach der nächsten Läufigkeit erneut die beschriebenen Veränderungen zeigt, da sie diese Veranlagung hat. Eine Kastration ist in diesem Fall sinnvoll. Durch eine Kastration vor der ersten Läufigkeit kann man das Risiko von Mammatumoren verringern, dieser Effekt nimmt dann bis zur 3. Läugikeit ab. Da Tierschutzvereine bemüht sind, der Vermehrung von Hunden vorzubeugen, finde ich diese Regelung mit der Kastration gut. In Ihrem Fall ist die Kastration zudem noch medizinisch begründet. Viele Grüße B. Schmidt
Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau L., es kann gut sein, dass Ihre Hündin nach der nächsten Läufigkeit erneut die beschriebenen Veränderungen zeigt, da sie diese Veranlagung hat. Eine Kastration ist in diesem Fall sinnvoll. Durch eine Kastration vor der ersten Läufigkeit kann man das Risiko von Mammatumoren verringern, dieser Effekt nimmt dann bis zur 3. Läugikeit ab. Da Tierschutzvereine bemüht sind, der Vermehrung von Hunden vorzubeugen, finde ich diese Regelung mit der Kastration gut. In Ihrem Fall ist die Kastration zudem noch medizinisch begründet. Viele Grüße B. Schmidt