zurück zur Übersicht Jung-Kater zugelaufen 23.02.2014 von Anja T. Hallo, am Mittwoch ist uns ein ca. 5 Mon junger Kater zugelaufen. Er ist super zutraulich und verschmust. Wir vermuten, dass er evtl. ausgesetzt ist. Gechipt ist er nicht, das haben wir durch einen Freund auslesen lassen. Ich habe ihm ein Halsband gekauft und unsere Tel.-Nr. drauf geschrieben, falls er doch mal "nach Hause" läuft. Da er aber, bevor er bei uns "eingezogen" ist, immer Lebensmittel von der Terrasse geklaut hat, vermuten wir, dass er kein Zuhause hat. Nun aber zu dem eigentlichen Problem: Wir sind beide voll berufstätig. Am Donnerstag habe ich ihn in der Küche gelassen und die anderen Räume verschlossen. Er hat natürlich alles abgeräumt, das er finden konnte. Am Freitag habe ich ihn morgens rausgesetzt, er kam auch am Abend wieder, aber ich weiß nicht, ob das der richtige Weg ist. Das weitere Problem ist, dass er nicht stubenrein ist und sich auch irgendwie mit dem Katzenklo nicht anfreunden möchte. Hin und wieder geht er rein, aber bevorzugen tut er das Bad (Badteppich und Wanne). Morgen wollten wir ihn drin lassen, aber ich habe Angst, dass er die ganze Wohnung vollmacht. Pipi macht er komischerweise, bis auf einmal ins Bett, immer ins Klo. Habt ihr Rat? Viele Grüße Anja Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau T., es ist gut gemeint und schön, dass Sie sich des Tieres angenommen haben. Nur, weil der Kater nicht gechipt ist, bedeutet dies aber nicht, dass er keinen Eigentümer hat. Sie sollten die Polizei und das ortansässige Tierheim informieren, dass Sie den Kater aufgenommen haben. Der eigentliche Besitzer (juristisch korrekt: Eigentümer) hat sechs Monate Zeit, seine Ansprüche auf das Tier geltend zu machen. Wenn so erst mal kein Besitzer auffindbar ist, wäre es im Interesse des Tieres, wenn es die üblichen Gesundheitprophylaxemaßnahmen erhielte (entwurmen, impfen, kastrieren). Einen Freigänger jetzt dann in der Wohnung zu halten, ist nicht gut. Außerdem würde ja so auch verhindert, dass er in sein Zuhause, so er eines hat, zurückkehren kann. Also, es wäre gut, den Kater zu füttern, zu pflegen und auch Zugang in die Wohnung zu gewähren und gleichzeitig ihm weiter Freigang zu geben, z.B. mit einer Katzenklappe oder einem geschützten Plätzchen draußen, wenn keiner Zuhause ist. Herzliche Grüße Anette Fach
Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau T., es ist gut gemeint und schön, dass Sie sich des Tieres angenommen haben. Nur, weil der Kater nicht gechipt ist, bedeutet dies aber nicht, dass er keinen Eigentümer hat. Sie sollten die Polizei und das ortansässige Tierheim informieren, dass Sie den Kater aufgenommen haben. Der eigentliche Besitzer (juristisch korrekt: Eigentümer) hat sechs Monate Zeit, seine Ansprüche auf das Tier geltend zu machen. Wenn so erst mal kein Besitzer auffindbar ist, wäre es im Interesse des Tieres, wenn es die üblichen Gesundheitprophylaxemaßnahmen erhielte (entwurmen, impfen, kastrieren). Einen Freigänger jetzt dann in der Wohnung zu halten, ist nicht gut. Außerdem würde ja so auch verhindert, dass er in sein Zuhause, so er eines hat, zurückkehren kann. Also, es wäre gut, den Kater zu füttern, zu pflegen und auch Zugang in die Wohnung zu gewähren und gleichzeitig ihm weiter Freigang zu geben, z.B. mit einer Katzenklappe oder einem geschützten Plätzchen draußen, wenn keiner Zuhause ist. Herzliche Grüße Anette Fach