zurück zur Übersicht T61 OHNE Narkose 18.04.2014 von Tatjana A. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie gerne um Ihre Meinung zu folgendem Fall bitten: Tierärztin euthanasiert älteren und kranken Hund OHNE vorhergehende Narkose mit einer direkten, intravenösen Injizierung des Tötungsmittels T61 über ein Verweilkatheter. Die Tierärztin ignorierte bewusst die Tatsache,daß T61 seit einiger Zeit nur noch MIT vorhergehender Narkose verwendet werden darf. Weiterhin verschwieg/bzw. leugnete sie, dass es sich bei dem zur Euthanasie verwendeten Mittel um T61 handelte und setzte sich somit bewusst über die Tierhalter hinweg. Im Nachhinein kam dann allerdings die Wahrheit über den Eintrag im Behandlungsplan/der Kostenaufstellung ans Licht, da eine Tierarzthelferin von den Tierhaltern befragt wurde, um welches Euthanasiemittel es sich denn gehandelt habe, da man das schlechte Gefühl einfach nicht los wurde. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Hund einen qualvollen Tod hatte, auch wenn es nach außen hin optisch nicht so schlimm wahrnehmbar war? Danke für Ihre Antwort. MfG, A.-L. Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau A.-L., wenn wirklich T61 ohne vorherige Narkose verwendet wurde, hat die Tierärztin gegen die Vorschrift zur ordnungsgemäßen Anwendung gehandelt. Hat sie Pentobarbital verwendet, kann die Injektion direkt in die Vene gegeben werden. T61 darf nicht ohne vorherige Narkose intravenös verabreicht werden, da man nicht ausschließen kann, dass der Tod durch Ersticken vor dem Bewusstseinsverlust eintritt. Wenn der Hund trotzdem friedlich eingeschlafen ist, hat er wahrscheinlich vor dem Versterben einen ausreichenden Bewusstseinsverlust gehabt. Aus tierschützerischen Gründen ist eine Euthanasie mit T61 ohne vorherige Narkose nicht erlaubt und das Handeln der Tierärztin nicht nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen B. Schmidt
Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau A.-L., wenn wirklich T61 ohne vorherige Narkose verwendet wurde, hat die Tierärztin gegen die Vorschrift zur ordnungsgemäßen Anwendung gehandelt. Hat sie Pentobarbital verwendet, kann die Injektion direkt in die Vene gegeben werden. T61 darf nicht ohne vorherige Narkose intravenös verabreicht werden, da man nicht ausschließen kann, dass der Tod durch Ersticken vor dem Bewusstseinsverlust eintritt. Wenn der Hund trotzdem friedlich eingeschlafen ist, hat er wahrscheinlich vor dem Versterben einen ausreichenden Bewusstseinsverlust gehabt. Aus tierschützerischen Gründen ist eine Euthanasie mit T61 ohne vorherige Narkose nicht erlaubt und das Handeln der Tierärztin nicht nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen B. Schmidt