zurück zur Übersicht Sterilisation 16.10.2014 von Andreas A. Ich habe eine 16 Monate alte Hündin, die bis jetzt schon zweimal läufig war. Es ist ein Jagdhundmix aus Griechenland und sie ist gesund. Das Einzige, was sie hat, ist eine Leishmaniose Titer Behandlung mit Aluporinol. Jetzt meine Frage: Ich höre immer unterschiedliche Meinungen zur Sterilisation. Daher weiß ich nicht, was sinnvoll ist. Was würden Sie empfehlen? LG A. Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrter Herr A., grundsätzlich braucht eine Hündin erst mal nicht zwingend kastriert zu werden. Im Gegenteil. Gemäß deutschem Tierschutzgesetzt müsste eine tierärztliche Indikation, z. B. das Vorliegen einer Zyklusstörung, bei jedem individuellen Tier vorliegen, die rechtfertigt, dass dieser Eingriff bei dem betroffenen Tier rechtlich korrekt vorgenommen werden darf. Für die Durchführung von Kastrationen auch beim Hund (bei der Katze stellt sich die tierschutzrelevante Situation hierzulande anders da, da es eine wildlebende Katzenpopulation gibt, die sich mit freiganghabenden Wohnungskatzen mischen kann und eine ungehinderte Weitervermehrung u. a. aus Tierschutz- und Infektionsschutzgründen bedeutsam ist. Daher sollten Katzen grundsätzlich kastriert werden.) wird als gesetzliche Grundlage dann folgender Wortlaut genommen: § 6 (1) 5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird. Wenn eine Operation bei der Hündin durchgeführt wird, sollte diese kastriert werden. Dabei werden die Keimdrüsen (Eierstöcke) entnommen. Bei einer Sterilisation würde der Eileiter nur unterbunden. Damit würde die Hündin aber weiter läufig werden, was ja meist auch nicht erwünscht ist (nicht nur die "Unfruchtbarmachung"). Allerdings würde ich im Zweifelsfall immer pro Kastration argumentieren, wenn damit einer unkontrollierten Vermehrung auch des einzelnen Tieres vorgebeugt wird. Herzliche Grüße Anette Fach
Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrter Herr A., grundsätzlich braucht eine Hündin erst mal nicht zwingend kastriert zu werden. Im Gegenteil. Gemäß deutschem Tierschutzgesetzt müsste eine tierärztliche Indikation, z. B. das Vorliegen einer Zyklusstörung, bei jedem individuellen Tier vorliegen, die rechtfertigt, dass dieser Eingriff bei dem betroffenen Tier rechtlich korrekt vorgenommen werden darf. Für die Durchführung von Kastrationen auch beim Hund (bei der Katze stellt sich die tierschutzrelevante Situation hierzulande anders da, da es eine wildlebende Katzenpopulation gibt, die sich mit freiganghabenden Wohnungskatzen mischen kann und eine ungehinderte Weitervermehrung u. a. aus Tierschutz- und Infektionsschutzgründen bedeutsam ist. Daher sollten Katzen grundsätzlich kastriert werden.) wird als gesetzliche Grundlage dann folgender Wortlaut genommen: § 6 (1) 5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird. Wenn eine Operation bei der Hündin durchgeführt wird, sollte diese kastriert werden. Dabei werden die Keimdrüsen (Eierstöcke) entnommen. Bei einer Sterilisation würde der Eileiter nur unterbunden. Damit würde die Hündin aber weiter läufig werden, was ja meist auch nicht erwünscht ist (nicht nur die "Unfruchtbarmachung"). Allerdings würde ich im Zweifelsfall immer pro Kastration argumentieren, wenn damit einer unkontrollierten Vermehrung auch des einzelnen Tieres vorgebeugt wird. Herzliche Grüße Anette Fach