zurück zur Übersicht

Endlich Freigang

von Ulrike Z.

Hallo zusammen, wir sind mit zwei Katzen in ein Haus mit Grundstück gezogen. Wir wohnen jetzt seit drei Wochen dort. Mitgezogen sind Richard, 15 Jahre und Lutz, 3 Jahre. Während Richard vor 13 Jahren aus dem Tierheim zu mir kam und bisher eine reine Wohnungskatze war, ist Lutz vor beinahe 3 Jahren von mir halb verhungert auf einem Bauernhof aufgelesen worden. Er kennt also schon den Freigang. Bisher lief der Umzug prima. Die beiden Katerchen haben alles bestens überstanden und nicht einen Tag geschmollt. Sie haben sich sofort gut eingewöhnt und selbst der alte Richard hatte Freude am Erkunden. Wir möchten nun den beiden ein bisschen Freiheit bieten, wissen aber nicht, wann der rechte Zeitpunkt da ist und ob man die Katzen erst daran gewöhnen sollte. Ist es sinnvoll, erstmal mit Katzenleine das Grundstück und die Eingänge zum Haus gemeinsam zu erkunden? Wie sollen wir am besten vorgehen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Herzliche Grüße Ulrike

Tierärztin Dr. Bettina Schmidt

Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt

Sehr geehrte Frau Z., in der Regel klappt es gut, wenn man die Katzen nach einem Umzug mindestens 6 Wochen im Haus lässt. Dann lässt man sie am besten am Wochenende morgens hungrig raus und ruft sie bald wieder zum fressen rein. Man kann natürlich auch erstmal mit der Katze an der Leine herausgehen, dies würde ich mit dem älteren Kater so machen und schauen, wie er reagiert. Viele Grüße B. Schmidt

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung