zurück zur Übersicht Tollwutimpfung 13.04.2015 von Erika W. Es ist richtig, wenn ich zur Auffrischungsimpfung von Tollwut eine Woche zu spät komme, ich die Impfung nicht mehr für drei Jahre bekomme, sondern nur für ein Jahr? Mein Hund ist fünf Jahre alt und wurde durchgehend geimpft bis halt auf diese eine Woche. Angeblich gäbe es ein EU-Gesetz, worin dies so vorgeschrieben ist. Ich reise mit meinem Hund in die Niederlande, deshalb ist diese Impfung nötig. Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau W., laut Gesetz richtet sich die Dauer des Tollwutimpfschutzes nach den Angaben des Herstellers und ist damit 2 bzw. 3 Jahre vorhanden. Wird die Wiederholungsimpfung nicht rechtzeitig durchgeführt, gilt der Tollwutimpfschutz als nicht mehr gültig und der Hund muss erneut grundimmunisiert werden. Das bedeutet bei der Tollwutimpfung eine Wiederholung 1 Jahr später. Die Eintragung für den Eintritt des Tollwutschutzes beläuft sich auf 3 Wochen nach der Tollwutimpfung. Aus medizinischer Sicht mag dies nicht nötig sein, aber aufgrund der gesetzlichen Grundlage ist der Tierarzt gezwungen, so zu handeln. Im Reiseverkehr ist nur dieses sehr korrekte Vorgehen rechtmäßig. Viele Grüße B. Schmidt
Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau W., laut Gesetz richtet sich die Dauer des Tollwutimpfschutzes nach den Angaben des Herstellers und ist damit 2 bzw. 3 Jahre vorhanden. Wird die Wiederholungsimpfung nicht rechtzeitig durchgeführt, gilt der Tollwutimpfschutz als nicht mehr gültig und der Hund muss erneut grundimmunisiert werden. Das bedeutet bei der Tollwutimpfung eine Wiederholung 1 Jahr später. Die Eintragung für den Eintritt des Tollwutschutzes beläuft sich auf 3 Wochen nach der Tollwutimpfung. Aus medizinischer Sicht mag dies nicht nötig sein, aber aufgrund der gesetzlichen Grundlage ist der Tierarzt gezwungen, so zu handeln. Im Reiseverkehr ist nur dieses sehr korrekte Vorgehen rechtmäßig. Viele Grüße B. Schmidt