zurück zur Übersicht Fehldignose Kater 04.12.2015 von Marianne S. Hallo, nachdem meine Katze mehrfach ins Haus gemacht hatte (nur Urin), war ich mit ihr zum Arzt gegangen. Dort wurde nach dem Ultraschall (und ein Katheter gelegt) bei ihm festgestellt, dass es ein Urinstein mit einem Säure PH Wert ist. Daraufhin habe ich das Tier operieren lassen, wobei ich schon ein komisches Gefühl hatte, dass man gleich mit einer OP handeln würde. Nachdem die OP stattgefunden hat, wurde festgestellt, dass es doch kein Urinstein sei. Trotzdem musste ich die vollen Kosten bezahlen, obwohl es eine Fehldiagnose der Ärztin war. Jetzt zu meiner Frage. Hätte man anders herausfinden können, was die Katze hat, ohne sie zu operieren, um für mich eine Begründung zu finden, die Kosten der Operation nicht bezahlen zu müssen? Der Katze geht es jetzt schlechter als vorher, sie uriniert Blut und übergibt sich immer nach dem Essen. Am Montag bekomme ich die Ergebnisse vom Pathologen, ein Abstrich der Blase wurde genommen. Meine Katze hat im Vorfeld schon öfter Probleme mit der Blase und bereits Nierensteine gehabt. Ich gebe in der Regel immer Urinary Futter, in letzter Zeit habe ich aber auch mal öfter Nassfutter gegeben. Zweimal in der Woche?! Gruß Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau S., es ist immer schwierig, die Arbeit eines anderen Arztes zu beurteilen, wenn man nicht detailliert alle Befunde und Behandlungsschritte vorliegen hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass bei Ihrem Kater ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, würde ich erst mal das Gespräch mit der behandelnden Ärztin suchen und sie um Erklärung bzw. Aufklärung der Situation bitten und auch ansprechen, dass Sie unter diesen Umständen das Vorliegen einer Fehldiagnose und auch Fehlbehandlung sehen und daher nicht bereit sind, die für diese Behandlung entstandenen Kosten zu tragen. Ab diesem Punkt müssten Sie sich für Informationen bzw. eine Einschätzung der Situation eher an den Rechtsservice wenden. Von der medizinischen Seite geben normalerweise bildgebende Untersuchungen wie Ultraschall und/oder Röntgen ausreichend Aufschluss darüber, ob ein Harnstein vorliegt, der nur operativ entfernt werden kann. Aber auch hier ist jeder Fall anders und kann nur individuell abschließend beurteilt werden. Im Zweifelsfall wird ein Gutachter eingesetzt, dem alle Unterlagen vorgelegt werden und der dann zu einer Beurteilung kommen kann. Viel Erfolg und beste Grüße, Anette Fach
Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau S., es ist immer schwierig, die Arbeit eines anderen Arztes zu beurteilen, wenn man nicht detailliert alle Befunde und Behandlungsschritte vorliegen hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass bei Ihrem Kater ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, würde ich erst mal das Gespräch mit der behandelnden Ärztin suchen und sie um Erklärung bzw. Aufklärung der Situation bitten und auch ansprechen, dass Sie unter diesen Umständen das Vorliegen einer Fehldiagnose und auch Fehlbehandlung sehen und daher nicht bereit sind, die für diese Behandlung entstandenen Kosten zu tragen. Ab diesem Punkt müssten Sie sich für Informationen bzw. eine Einschätzung der Situation eher an den Rechtsservice wenden. Von der medizinischen Seite geben normalerweise bildgebende Untersuchungen wie Ultraschall und/oder Röntgen ausreichend Aufschluss darüber, ob ein Harnstein vorliegt, der nur operativ entfernt werden kann. Aber auch hier ist jeder Fall anders und kann nur individuell abschließend beurteilt werden. Im Zweifelsfall wird ein Gutachter eingesetzt, dem alle Unterlagen vorgelegt werden und der dann zu einer Beurteilung kommen kann. Viel Erfolg und beste Grüße, Anette Fach