zurück zur Übersicht Neue EU-Richtlinien für Tollwutimpfungen? 21.01.2016 von Astrid H. Liebes Tasso-Team, heute war ich mit meiner Hündin zur Tollwutimpfung bei unserer Tierärztin. Als ich auf die 3-Jahres-Impfung ansprach, sagte sie mir, dass es eine ganz neue EU Richtlinie geben soll, die eine Tollwuimpfung nur noch für zwei Jahre beim Hund erlaubt, bei Katzen wären es weiterhin drei Jahre. Ich habe meine Hündin impfen lassen und muss dann jetzt in zwei Jahren wieder hin. Ich habe versucht im Internet dazu Informationen zu finden, bin aber nicht fündig geworden, daher meine Frage an Sie: Gibt es diese neue EU-Richtlinie? Mit bestem Dank im Voraus. Astrid H. Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau H., die Gültigkeit der Tollwutimpfung richtet sich nach der Zulassung des jeweiligen Impfstoffes, kann also je nach Impfstoffhersteller zwei oder drei Jahre betragen. Wenn Sie die Begriffe "Tollwutimpfung LTK Hessen" oder "Impfempfehlung BPT" googeln, kommen Sie auf offizielle Seiten mit diesen Informationen. Viele Grüße B. Schmidt
Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau H., die Gültigkeit der Tollwutimpfung richtet sich nach der Zulassung des jeweiligen Impfstoffes, kann also je nach Impfstoffhersteller zwei oder drei Jahre betragen. Wenn Sie die Begriffe "Tollwutimpfung LTK Hessen" oder "Impfempfehlung BPT" googeln, kommen Sie auf offizielle Seiten mit diesen Informationen. Viele Grüße B. Schmidt