Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt
Sehr geehrter Herr G.,
nach dem Tierschutzgesetzt ist es so, dass für jede Operation, auch für die Kastration, eine Indikation, also ein triftiger Grund vorliegen muss. Meist ist dies, abgesehen von Erkrankungen der Gebärmutter und der Eierstöcke, die Verhinderung der unkontrollierten Vermehrung und die Notwendigkeit in Bezug auf das Zusammenleben mit Menschen und anderen Tieren.
Während man noch vor einigen Jahren die Mehrzahl der Hunde kastriert hat, kommt man heute wieder etwas davon weg. Unerwünschte Folgen können die Inkontinenz und Verhaltensänderungen sein, diskutiert wird auch die Zunahme bestimmter Tumorerkrankungen.
Wenn man als Besitzer gut über den Verlauf der Läufigkeit bei der Hündin und mögliche Anzeichen einer Gebärmutterentzündung, auch der geschlossenen Form, gut informiert ist, dann kann man die Hündin durchaus unkastriert lassen. In Ihrem Fall stellt sich dazu die Frage, ob Sie dazu durch das Tierheim verpflichtet wurden. Die Inkontinenz nach Kastration tritt eher bei großen Hunden auf, man kann sie meistens gut durch Medikamente behandeln. Und auch nicht jeder Hund verändert sich im Wesen. Mit 4 Jahren hat Ihre Hündin schon einige Läufigkeiten hinter sich und konnte unkastriert erwachsen werden. Das Alter spricht nicht gegen eine Operation.
Viele Grüße und alles Gute, B. Schmidt