zurück zur Übersicht Tollwutimpfung 04.07.2017 von Christa M. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine 12-jährige Parson Rüssel-Hündin Paula (nach Aussage der Tierärztin und auch nach m.M. noch sehr gesund und robust) und eine Frage zur Tollwutimpfung: Seit ihrem 1. Lebensjahr wird sie jährlich gegen Tollwut geimpft (Impfung SHLPTi) zuletzt am 14.07.2017. Nun stelle ich mir die Frage, ob bei einem Hund in diesem Alter (wegen der Nebenwirkungen) eine jährlich Tollwutimpfung überhaupt noch notwendig und ratsam ist. Ins Ausland reisen wir seit einigen Jahren nicht mehr. Ich bedanke mich im voraus für die Beantwortung meiner Frage. Mit freundlichen Grüßen Christa M. Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Liebe Frau M., es gibt mittlerweile, abhängig vom verwendeten Impfstoff bzw. Impfstoffhersteller Tollwutimpfungen, die einen Wiederholungsrhythmus von 2 bzw. 3 Jahren haben. Der Tierarzt muss das Datum, bis zu dem die Tollwutimpfung gültig ist, entsprechend eintragen. Auch die anderen Impfstoffkomponenten haben teilweise einen 2-3 jährigen Wiederholungsrhythmus, so dass man den Hund dann zum einen zeitlich versetzt und nur mit den notwendigen Impfungen impfen kann. Dies ist gerade bei empfindlichen Hunden deutlich weniger belastend und besser verträglich. Generell würde ich auf eine Tollwutimpfung nicht verzichten. Steht Ihr Hund ungeimpft plötzlich im Verdacht, Kontakt mit einem tollwütigen Tier gehabt zu haben (Wildtier, illegal importierte Welpen aus dem Ausland) entscheidet der Amtstierarzt über Leben und Tod Ihres Hundes. Nach der Tollwutverordnung müssen Hunde und Katzen bei begründetem Tollwutverdacht eingeschläfert werden. Viele Grüße und alles Gute, B. Schmidt
Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Liebe Frau M., es gibt mittlerweile, abhängig vom verwendeten Impfstoff bzw. Impfstoffhersteller Tollwutimpfungen, die einen Wiederholungsrhythmus von 2 bzw. 3 Jahren haben. Der Tierarzt muss das Datum, bis zu dem die Tollwutimpfung gültig ist, entsprechend eintragen. Auch die anderen Impfstoffkomponenten haben teilweise einen 2-3 jährigen Wiederholungsrhythmus, so dass man den Hund dann zum einen zeitlich versetzt und nur mit den notwendigen Impfungen impfen kann. Dies ist gerade bei empfindlichen Hunden deutlich weniger belastend und besser verträglich. Generell würde ich auf eine Tollwutimpfung nicht verzichten. Steht Ihr Hund ungeimpft plötzlich im Verdacht, Kontakt mit einem tollwütigen Tier gehabt zu haben (Wildtier, illegal importierte Welpen aus dem Ausland) entscheidet der Amtstierarzt über Leben und Tod Ihres Hundes. Nach der Tollwutverordnung müssen Hunde und Katzen bei begründetem Tollwutverdacht eingeschläfert werden. Viele Grüße und alles Gute, B. Schmidt