zurück zur Übersicht FIP Impfung gespritzt 02.12.2017 von Barbara K. Hallo, ich war gestern mit meinem Kater 8 Jahre alt beim jährlichen Impfen. Er wurde gegen Katzenschnupfen,- seuche und FIP geimpft. Die FIP Impfung wurde in den Jahren vorher immer nasal gegeben, gestern hat eine junge Tierärztin den FIP Impfstoff nun unter die Haut gespritzt. Ich habe nachgefragt und die Tierärztin sagte, dass man FIP auch unter die Haut spritzen kann. Heute hab ich beim Impfstoffhersteller nach gelesen das der FIP Impfstoff nur nasal gegeben soll. Meine Frage mit welchen Folgen der falschen FIP Impfung muss ich jetzt rechnen ? (Meine Kater hat heute sein ganzes Futter erbrochen.) Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau K., der einzig in Deutschland zugelassene Impfstoff gegen "FIP" darf ausschließlich in die Nase verabreicht werden So steht es im Beipackzettel. Nach einer versehentlichen Injektion des Impfstoffes unter die Haut, wird keine Immunität generell oder wie eigentlich vorgesehen in der Nasenschleimhaut aufgebaut. Laut Angaben der Herstellerfirma sind keine schwerwiegenden Nebenwirkungen zu erwarten oder bisher dokumentiert worden. Die behandelnden Tierärztin ist allerdings dazu verpflichtet, eine unerwünschte Nebenwirkung (hier die nicht korrekte Verabreichungsart) den Behörden zur Auswertung und Überwachung des Arzneimitteleinsatzes zu melden. Dies dient der Sicherheit im Umgang und Einsatz von Arzneimitteln. Wenn der Kater nach der Injektion gebrochen hat, sollte auch dies bei der Meldung angegeben werden. Sollte der Kater weiter oder mehr Krankheitszeichen nach der Injektion zeigen, sollte er durch einen Tierarzt dagegen symptomatisch behandelt werden. Alles Gute und beste Grüße Anette Fach
Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrte Frau K., der einzig in Deutschland zugelassene Impfstoff gegen "FIP" darf ausschließlich in die Nase verabreicht werden So steht es im Beipackzettel. Nach einer versehentlichen Injektion des Impfstoffes unter die Haut, wird keine Immunität generell oder wie eigentlich vorgesehen in der Nasenschleimhaut aufgebaut. Laut Angaben der Herstellerfirma sind keine schwerwiegenden Nebenwirkungen zu erwarten oder bisher dokumentiert worden. Die behandelnden Tierärztin ist allerdings dazu verpflichtet, eine unerwünschte Nebenwirkung (hier die nicht korrekte Verabreichungsart) den Behörden zur Auswertung und Überwachung des Arzneimitteleinsatzes zu melden. Dies dient der Sicherheit im Umgang und Einsatz von Arzneimitteln. Wenn der Kater nach der Injektion gebrochen hat, sollte auch dies bei der Meldung angegeben werden. Sollte der Kater weiter oder mehr Krankheitszeichen nach der Injektion zeigen, sollte er durch einen Tierarzt dagegen symptomatisch behandelt werden. Alles Gute und beste Grüße Anette Fach